Fall 1: Kleidung passt nicht/Händler in China
Eine Kundin kauft bei einer deutschem Onlineplattform Kleidung. Sie passt nicht und die Verbraucherin tritt zurück. Also soll die Kundin die Ware – Überraschung – auf eigene Kosten nach China schicken. Darüber hat der Shop während der Bestellung nicht informiert. Inzwischen trägt der Händler einen neuen Namen und lässt keine Schlichtung zu. Klarna fordert weiterhin das Geld. Rechtswidrig.
Fall 2: Annullierung der Flüge/Pair Finance
Eine Kundin bucht drei Flugtickets für die Ryanair über Flugladen.at und bezahlt auf Rechnung mit Klarna. Ryanair annulliert den Flug. Die Kundin muss nicht zahlen. Dennoch mahnt Klarna rechtswidrig und die Mahnspesen von Pair Finance, dem beauftragten Inkassobüro aus Berlin, steigen.
Fall 3: Schuhe passen nicht/kein Rücksendeetikett
Bestellung von zwei Paar Schuhen. Als sie eintreffen, stellt die Kundin fest: Sie passen nicht. Also Rücktritt vom Kauf und Bitte um ein Rücksendeetikett. Der Händler schickt keines und ist auch nicht bereit, die Rechnung zu stornieren. Klarna fordert rechtswidrig den Kaufpreis, übergibt an ein Inkassobüro und dieses übt massiv Druck aus.
Fall 4: Hochzeitskleid/Rücksendung
Eine Kundin bestellt ein Hochzeitskleid. Der Händler liefert zu spät; die Frau verweigert die Annahme. Klarna fordert in der Folge die Nummer der Rücksendung (die sie nicht hat), der Händler bezeichnet die Rücksendung als nicht auffindbar. Klarna fordert die Zahlung.
Fall 5: Lampe nicht geliefert
Eine Konsumentin bestellt bei einer deutschen Firma eine Lampe. Die wird nie geliefert und die Firma verschwindet vom Netz. Trotzdem wird die Kundin ständig aufgefordert, die Lampe zu bezahlen oder sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen. Es dauert Monate, bis Klarna und das Inkassobüro Pair Finance auf unseren Druck hin die Forderung ausbuchen.
Fall 6: Mahnung von Klarna trotz Nicht-Lieferung
Eine Konsumentin bestellt bei einem Online-Händler ein Produkt; vereinbart mit Klarna ist Zahlung auf Rechnung. Die Ware wird nicht geliefert; der Sendungsstatus des Paketlieferanten lautet „unbekannt“. Die Konsumentin schickt Klarna als Nachweis für die nicht erfolgte Lieferung einen Screenshot vom Sendungsstatus. Nun bucht aber Klarna die Forderung nicht aus, sondern fordert weitere Informationen.
Fall 7: Mahnung von Klarna trotz korrekten Rücktritts und Retoure
Ein Konsument bestellt bei einem Online-Händler zwei Smartwatches in zwei separaten Bestellungen. Mit Klarna ist Zahlung auf Rechnung vereinbart. Der Konsument macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und schickt beide Uhren an den Händler zurück. Trotzdem fordert Klarna für eine Smartwatch die Zahlung. Der Konsument übermittelt die Zustellnachweise für beide Retouren. Dennoch bucht Klarna die Forderung nicht ausgebucht - zu Unrecht. Klarna argumentiert nur oberflächlich damit, dass in diesem Fall nicht zu Gunsten des Konsumenten entschieden werde könne.
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare