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Logo des Bezahldienstes Klarna auf einem Smartphone vor unscharfem Bildschirm mit Webshop
Bild: T.Schneider/shutterstock

Bestellung auf asos.com: Klarna-Forderung der Rechtsanwälte Rieger Wall

Bei asos.com nicht bestellt und dennoch von Klarna-Inkasso-Anwälten mit teuren Mahnungen bedrängt. Wir konnten helfen.

Obwohl Herr Klein bei  asos.com keine Ware gekauft hatte, erhielt er ein Mahnschreiben der Klarna Bank. Er habe bei asos ein T-Shirt um 65 Euro bestellt und solle nun samt Mahngebühren 89 Euro zahlen. Herr Klein erstattete Betrugsanzeige gegen Unbekannt und schickte diese eingeschrieben an die Klarna Bank. Das Schreiben wurde nicht angenommen.

Mahnung und Zahlungsaufforderung

Herr Klein erhielt in der Folge eine Mahnung eines Inkassobüros (Forderungshöhe: knapp 140 Euro) und dann eine Zahlungsaufforderung der Anwaltskanzlei Rieger Wall (Forderungshöhe: 204,23 Euro). Auftraggeber war die Klarna Bank.

Wir schickten Rieger und Wall eine Sachverhaltsdarstellung und ersuchten um Ausbuchung der 204,23 Euro. Die Antwort kam prompt: Man werde den Akt nicht mehr weiterverfolgen.

Portraitbild der VKI-Beraterin Mag. Karina Meister
Portraitbild der VKI-Beraterin Mag. Karina Meister Bild: Romsdorfer/VKI

Betreut hat den Fall unsere Juristin Mag. Karina Meister (Bild links).

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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