Obwohl Herr Klein bei asos.com keine Ware gekauft hatte, erhielt er ein Mahnschreiben der Klarna Bank. Er habe bei asos ein T-Shirt um 65 Euro bestellt und solle nun samt Mahngebühren 89 Euro zahlen. Herr Klein erstattete Betrugsanzeige gegen Unbekannt und schickte diese eingeschrieben an die Klarna Bank. Das Schreiben wurde nicht angenommen.
Mahnung und Zahlungsaufforderung
Herr Klein erhielt in der Folge eine Mahnung eines Inkassobüros (Forderungshöhe: knapp 140 Euro) und dann eine Zahlungsaufforderung der Anwaltskanzlei Rieger Wall (Forderungshöhe: 204,23 Euro). Auftraggeber war die Klarna Bank.
Wir schickten Rieger und Wall eine Sachverhaltsdarstellung und ersuchten um Ausbuchung der 204,23 Euro. Die Antwort kam prompt: Man werde den Akt nicht mehr weiterverfolgen.