Frau Merl hatte bei cosstores.com (COS gehört zu H&M) Kleidungsstücke bestellt und alle erforderlichen Daten (Name, E-Mail-Adresse etc.) korrekt angegeben. Als Bezahlmethode wählte sie Klarna, einen Zahlungsdienstleister mit Hauptsitz in Schweden, der mittlerweile für viele Firmen tätig ist. Ihre Bestellung wurde von COS per E-Mail bestätigt.
Selbst überwiesen
Bei früheren Bestellungen mit Zahlungsabwicklung über Klarna hatte der Dienstleister das Geld stets automatisch von Frau Merls Konto abgebucht. Als das diesmal nicht geschah, überwies Frau Merl selbst den Kaufpreis an Klarna. Ein Verwendungszweck war der Konsumentin nicht bekannt, und so gab sie stattdessen ihre Bestellnummer bei COS an.
Aufforderung zu zahlen
Nach einigen Wochen erhielt sie ein Schreiben von Klarna, in dem sie aufgefordert wurde, die bei COS bestellten Kleidungsstücke zu bezahlen. Und bald darauf verlangte Klarna auch eine Mahngebühr. Als Frau Merl nun ihr Konto überprüfte, stellte sie fest, dass der Betrag, den sie an Klarna überwiesen hatte, kommentarlos wieder zurückgebucht worden war. Sie fragte bei Klarna nach, warum sie erstens keine Rechnung erhalten hatte und zweitens nicht über die Rückbuchung informiert worden war.
Falsche Mailadresse
Frau Merl sei über eine von COS übermittelte E-Mail-Adresse kontaktiert worden, hieß es daraufhin von Klarna. Diese E-Mail-Adresse war aber falsch. Von COS hieß es, man habe diejenige E-Mail-Adresse weitergegeben, an die auch die Bestellbestätigung gesendet wurde – also die richtige. Die Bestellbestätigung hatte Frau Merl ja erhalten. Klarna bestand trotzdem weiter auf Zahlung der Mahngebühr und beauftragte schließlich ein Inkassobüro in Österreich mit der Eintreibung. Wir übernahmen den Fall.
Klarna brauchte Wochen
Es dauerte Wochen, bis sich jemand bei Klarna zuständig erklärte. Letztlich wurde die Mahngebühr ohne große Erklärungen ausgebucht und der Fall im Sinne von Frau Merl erledigt. Warum der ganze Prozess aber Monate gedauert hatte und sowohl die Konsumentin als auch wir hingehalten wurden, bleibt unklar.
Es ist dies nicht die einzige Beschwerde über Klarna: AK-Klage gegen Bezahldienst Klarna
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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