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Eingang zur Klarna-Zentrale in Schweden
Klarna arbeitet auch mit betrügerischen Webshops zusammen Bild: Mats Wiklund/Shutterstock

MrFluffyFriend: Himmelbett für Hunde - Klarna mahnt illegal

Erst vom betrügerischen Onlineshop behumst, dann von Klarna gemahnt. - Wir konnten helfen.

Wunderbare Werbung. Es vermindere die Angst, lindere den Schmerz, reduziere die Einsamkeit ... so ein Hundebett mache den Liebsten (Hund) glücklich. Nur 63 Euro und Geld-zurück-Garantie! Also kauft Frau Markovic bei MrFluffyFriend (Niederlande) dieses Hundebett. Für die Zahlung wählt sie Klarna.

Lieferung aus China

Drei Wochen später kommt die Ware zur großen Überraschung der Konsumentin direkt aus China. Das Bettchen („große, flauschige Wolke“) entspricht nicht der Beschreibung. Es sieht anders aus, ist zu klein und qualitativ minderwertig. Also Rücktritt (§ 11 Fernabsatzgesetz) und Widerruf.

Rücksendung nach China

Frau Markovic bittet MrFluffyFriend um Rücksendeadresse und -etikett und erfährt, dass die Rücksendung nach China auf ihre Kosten erfolgen müsse. Die kostet 60 Euro, das ist fast der Wert der Ware. Die Verbraucherin wendet sich an den Kundendienst, wird abgewimmelt und erfährt, dass sie die Rechnung von Klarna bezahlen müsse.

"Rücksendung nie erhalten"

Wir intervenieren. Daraufhin stellt MrFluffyFriend eine windige private Rücksendeadresse in den Niederlanden zur Verfügung. Obwohl die Verbraucherin nicht verpflichtet ist, sendet sie das Hundebett in die Niederlande zurück (16,89 Euro). Gedankt wird es ihr nicht. MrFluffyFriend behauptet, das Hundebett nie erhalten zu haben.

Klarna mahnt weiter ...

... und übergibt das illegale Geldeintreiben dem Inkassobüro Coeo. Wir intervenieren einmal, zweimal, dreimal. Dann erst bucht Klarna die Rechnung aus und Coeo beendet das Mahnverfahren.

MrFluffyFriend: betrügerischer Onlineshop

Reinhold Schranz - Leiter Europäisches Verbraucherzentrum
Mag. Reinhold Schranz - Leiter Europäisches Verbraucherzentrum Bild: VKI

Wer sich mit Hunden ins Bett legt, wacht mit Flöhen auf. „Klarna buchte die Forderung erst aus“, so berichtet Mag. Reinhold Schranz, der den Fall betreut hat, „als ich die Bestätigung vorwies, dass die Watchlist Internet das Unternehmen als betrügerischen Onlineshop listet.“ Die Info, dass MrFluffyFriend als betrügerischer Onlineshop gilt, hatte Klarna aber durch unsere Interventionen schon Monate vorher.

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung

Ihre Rechte als Konsument:in

Verbraucher:innen haben gemäß § 11 Fernabsatzgesetzes ein Widerrufsrecht. Das bedeutet: Sie können bei Bestellungen aus Onlineshops die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Begründung zurückschicken. Frau Markovic hatte ihren Widerruf einen Tag nach Erhalt erklärt – also rechtzeitig und rechtswirksam.

Wer trägt die Kosten der Rücksendung?

Kommt drauf an. Nach § 15 Fernabsatzgesetz haben Kund:innen die Kosten der Rücksendung nur dann zu tragen, wenn das Unternehmen bei der Bestellung und der Auftragsbestätigung ordnungsgemäß über die Kosten informiert und darüber, wer sie zu zahlen habe. Mr.FluffyFriend hat das nicht getan, daher hätte die Verbraucherin die Rücksendung nicht bezahlen müssen. Außerdem ist bei einer Bestellung aus den Niederlanden nicht damit zu rechnen, dass die Ware direkt aus China versandt wird. Sie als Verbraucher:in sind in keiner Weise verpflichtet, die Ware auf ihre Kosten nach China zurückzusenden.

Arglistige Täuschung

Darüber hinaus liegt hier unseres Erachtens auch ein Fall von Irreführung (§ 871 ABGB) bzw. arglistiger Täuschung (§ 870 ABGB) vor.

China: MrFluffyFriend hat die Konsumentin vor Vertragsabschluss nicht darüber informiert, dass die Ware direkt aus China zugestellt wird und es sich um ein sogenanntes Dropshipping handelt.

Kennzeichnung: Weiters verstößt der Versand aus China gegen die europäischen Deklarationsvorschriften. Die Ware ist nur in chinesischer Sprache gekennzeichnet. In Europa ist aber eine Kennzeichnung in Deutsch oder Englisch vorgeschrieben.

Irreführung: Auch die Website mrfluffyfriend.de ist rechtswidrig und verstößt gegen das E-Commerce-Gesetz. Wir haben daher den Vertrag und die Rechnung auch wegen Irreführung und arglistiger Täuschung angefochten.

Dropshipping-Unternehmen: mehr Beschwerden

Wir erhalten immer mehr Beschwerden über Dropshipping-Unternehmen. Dropshipping ist eine Art des Onlinehandels. Händler bieten die Waren auf ihrer Website zum Kauf an, aber sie produzieren oder besitzen sie nicht. Stattdessen leiten sie Bestellungen an Großhändler weiter. Diese sind in den allermeisten Fällen in Asien (vor allem in China) ansässig und verschicken die Ware. Dropshipping-Unternehmen können mit geringem Kapital starten und ohne große Infrastruktur einen Webshop betreiben. Sie müssen sich nicht um Lagerung oder Versand kümmern und tragen wenig Risiko. Bei Retouren und Konflikten haben Konsument:innen schlechte Karten. Dropshipping Unternehmen haben in der Regel auch keinen entsprechenden Kundendienst.

Mag. Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums: „Solche Websites müssen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) vor Vertragsabschluss informieren, dass der Webshop Dropshipping betreibt. Viele Webshops ignorieren diese Informationspflichten. Wären Konsument:innen vorab bereits entsprechend informiert, würden viele bei diesen Webshops gar nicht bestellen.“

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