Neulich im Kaffeehaus: ein Eisbecher und ein Espresso, 8,80 Euro. Der Gast will mit Karte zahlen. "Tut mir leid. Wir akzeptieren Karten erst ab einer Konsumation von 10 Euro", lautet die Antwort der Kellnerin. Oder in der Trafik: Der Kunde legt für eine Stange Zigaretten zwei Fünfzig-Euro-Scheine auf den Ladentisch. "Tut mir leid. Wir nehmen keine Fünfzig-Euro-Scheine." Und dann noch im Restaurant: Der Gast will die Rechnung in bar begleichen. "Bei uns ist leider nur Kartenzahlung möglich", sagt der Kellner. Darf das alles sein?
Wahlmöglichkeit muss gegeben sein
"Nein", sagt Christian Prantner, Experte im Bereich Finanzen der Arbeiterkammer. Es gebe ein oberstgerichtliches Urteil, wonach der Zwang zu einer einzigen Zahlungsart rechtswidrig ist. "Es gilt als gröbliche Benachteiligung, wenn die Wahlmöglichkeit zwischen Zahlungsmitteln beschnitten wird", erklärt Prantner. Aber: In der Praxis sei das alles ein Eiertanz und nur schwer durchsetzbar.
Barzahlung verweigert
Der generelle Trend zu Bezahlung mit Kredit- oder Bankomatkarten, der sich in der Corona- Pandemie deutlich verstärkt hat, verleitet manche Unternehmen dazu, gar kein Bargeld mehr annehmen zu wollen. So wie für Banken ist auch für Restaurants oder Handelsbetriebe der Umgang mit Münzen und Banknoten mit Aufwand verbunden, den sie tendenziell reduzieren wollen.
Es gibt allerdings in Österreich eine gesetzlich verankerte Annahmeverpflichtung für Euromünzen und -noten. Sie erfüllen die Funktion eines gesetzlichen Zahlungsmittels. So steht es im Scheidemünzengesetz und im Nationalbankgesetz. Unternehmen können die Bezahlung einer Ware oder einer Leistung allerdings an Bedingungen knüpfen.
Obergrenze möglich
Dazu zählt auch, dass eine Barzahlung nur bis zu bestimmten Obergrenzen akzeptiert wird. Das muss jedoch rechtzeitig und deutlich verkündet werden, sodass die Kunden noch entscheiden können, in ein anderes Geschäft zu gehen.
Bei Münzzahlungen ist die Abnahmepflicht durch den Händler sogar per Gesetz eingeschränkt. Er muss nicht mehr als 50 Stück Euro- und Cent-Münzen akzeptieren.
Fazit zum Bargeld: Eine generelle Nicht-Annahmebereitschaft durch Unternehmen ist klar rechtswidrig. Das klingt zunächst gut für die Kunden. Das Gesetz sieht aber keine Sanktionen vor. Die Kunden können eine Barzahlung also nicht erzwingen.
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