Drei Zahlungen von der Kreditkarte und 1.011 Euro gehen nach Taschkent (Usbekistan). Doch Herr Kowalczyk hat diese Transaktionen weder getätigt noch autorisiert. Er reklamiert die Zahlung als Betrug (Transaction Fraud/Card Holder Protest), lässt die Karte sperren und zahlt die Abbuchung nicht.
"Sie haben Zahlung autorisiert"
Seine Bank, die luxemburgische Advanzia, behauptet, dass alle Buchungen mittels App bzw. seiner Telefonnummer autorisiert wurden. Sie akzeptiert den Einspruch nicht, fordert die offene Zahlung und kündigt, als er dem nicht nachkommt, die Kreditkarte. „Geht der Betrag nicht bis zum 23.09.2022 ein, werden wir an unser Inkassobüro abgeben.“
Inkassobüro verweigert das Gespräch
Das Intrum-Inkassobüro („Haben Sie ein Schreiben erhalten? Wir helfen Ihnen“) fordert die Zahlung, schlägt üppige Gebühren auf, verweigert das Gespräch und verweist ihn an die Bank. Die wiederum, so Herr Kowalczyk, „wollte mir keine Auskunft geben, da ich ja kein Kunde mehr wäre und nun das Inkassobüro zuständig sei.“ Seine Betrugsanzeige bei der Polizei nützt nichts. In der nächsten Mahnung fordert Intrum über 2.000 Euro.
Bank beachtet Gesetz nicht
Mag.a Maria Semrad vom Europäischen Verbraucherzentrum hat den Fall betreut: „Die Advanzia Bank hat das Zahlungsdienste-Gesetz (ZaDiG) nicht beachtet. Der Konsument muss einer Abbuchung aktiv zustimmen – vor der Ausführung.“ Für die Sicherheit des Zahlungsmittels hat der Zahlungsdienstleister zu sorgen. Die Bank muss beweisen, dass eine Zahlung vom Kunden autorisiert ist.
Inkassobüro verdient daran
Fazit: Die Bank bricht das Gesetz, das Inkassobüro verdient daran. Semrad rät: „Wenn ein Dritter ohne Wissen und Willen vom eigenen Konto etwas abbucht, dann muss man das sofort bzw. ab Kenntnis anzeigen. Man kann eine Berichtigung des Kontos fordern. Das geht 13 Monate lang.“
„Berichtigung“ bedeutet, dass die Bank den Schaden begleicht (Kontostand ausgleicht). - Nach unserer Intervention übernimmt die Advanzia den Schaden und stoppt das Mahnverfahren.
Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.
Zugangsdaten zum Konto erschwindeln
Mag. Manuela Robinson, Juristin und Leiterin unseres VKI-Beratungszentrums ergänzt: „Schwierig oder nicht zu lösen sind Fälle, in denen sich Betrüger die Zugangsdaten zum Konto erschwindeln und eine Autorisierung vorgeben.“
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