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Taschenrechner liegt auf einem Diagramm. Es geht um die Berechnung von Kosten
Die EU-Richtlinien für Konsumkredite werden strenger. Konsument:innen sollen vor Überschuldung geschützt werden. Bild: Sebastian Duda/Shutterstock

Konsumkredite: strengere Regeln - Neue EU-Richtlinie

Rücktrittsrecht. Schlechte Zeiten, ­hohe Kosten? Um Überschuldung ein­zu­dämmen, gibt es nun strengere EU-Richtlinien für Konsumkredite (Directive on Consumer Credits, CCD). Sie müssen binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. 

Die Kernpunkte:

  • Klar: Alle Informationen und die Gesamtkosten des Kredits müssen verständlich aufgelistet sein (auf jedem Gerät, also auch auf Smartphones). 
  • Transparent: Kreditnehmer müssen über laufende Verpflichtungen oder Lebenshaltungskosten informieren (ordnungsgemäße Bewertung der Kreditwürdigkeit).
  • Frei: 14-tägiges bedingungsloses Rücktrittsrecht
  • Beschränkt: Obergrenze für Gebühren
  • Rascher: Recht auf vorzeitige Rückzahlung 
  • Ehrlich: Werbung muss deutlich darauf hinweisen, dass die Kreditaufnahme Geld kostet.

Auch Kredite ­unter 200 Euro

Das EU-Regelwerk wird auf Kredite ­unter 200 Euro ausgeweitet. Damit gilt es auch für „Buy now, pay later“- Ver­träge, wie sie z. B. Klarna anbietet. 

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Krankengeschichte von Krebspatient:innen spätestens 15 Jahre nach Ende der Behandlung „vergessen“ wird. Sie darf dann nicht mehr für die Berechnung der Versicherungskosten von Kredite herangezogen werden. 

Überschuldung vermeiden

Die bisherigen Vorschriften hatten Verbraucher:innen, die von Überschuldung bedroht sind, keinen ausreichenden Schutz geboten. Darüber hinaus waren die Vorschriften zwischen den EU-Staaten nicht harmonisiert. 

Umsetzung in nationales Recht

Offen ist, wie die Staaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

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