Im „2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz“ hatte der Gesetzgeber für den Zeitraum von 1.4.2020 bis 31.01.2021 ein Stundungsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten vorgesehen. Wer wegen der Covid-19-Pandemie den laufenden Kredite nicht mehr zurückzahlen konnte, durfte pausieren (Kreditmoratorium). Ob während dieser Zeit die Zinsen weiterzuzahlen sind, war im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Die meisten Bankinstitute, darunter auch Santander verrechneten sie.
Sammelaktion: Santander zahlt Kreditzinsen zurück
Kredit- und Leasingkunden: Zuviel Zinsen bezahlt? Unsere Sammelaktion für betroffene Kunden läuft bis 31.12.2022. Melden Sie sich an.
Klage und Einigung
Wir gingen vor Gericht, um abzuklären, ob das rechtens sei. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten.
Anmeldung kostenlos
Auf der Basis dieses Urteils OGH (3 Ob 189/21x) konnten wir mit Santander eine Einigung erzielen. Die Bank zahlt die verrechneten Sollzinsen zurück. Wir starten dazu unter www.verbraucherrecht.at/santander eine Sammelaktion. Machen Sie mit; informieren Sie Betroffene. Anmeldungen sind bis 31.12.2022 möglich.
Urteil für alle gesetzlichen Kreditstundungen
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes wirkt sich auf sämtliche gesetzliche Kreditstundungen aus. Die Entscheidung ist für alle Kredite von Konsumentinnen und Konsumenten von Bedeutung, die im Zeitraum 1.04.2020 bis 31.01.2021 gemäß § 2 Absatz 1 des „2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz“ (Kreditmoratorium) gesetzlich gestundet wurden und bei denen keine vom Gesetz abweichende Zahlungserleichterung einvernehmlich vereinbart war. Beispielsweise eine freiwillige Verlängerung der Stundung über den 31.01.2021 hinaus oder Verringerung der Rate und Verlängerung der Kreditlaufzeit.
Verständigung in den nächsten Tagen
Santander verschickt in den nächsten Tagen entsprechende Informationen an bestehende Kunden. Teilnehmen können auch betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Kredit (bzw. Leasingraten) bereits zurückbezahlt haben.
Andere Banken sollen mitziehen
„Es ist erfreulich, dass wir mit Santander eine gute Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erzielt haben“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
„Wir fordern die anderen Bankinstitute auf, dem Beispiel von Santander zu folgen und die zu viel verrechneten Zinsen an die Kunden zurückzahlen.“
ANMELDUNG
Anmeldung zur Sammelaktion „Santander – Rückerstattung Sollzinsen bei Corona bedingter Kreditstundung“ 2022
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