Weitere Infos und Anmeldung: VKI-Sammelaktion Lebensversicherungen
Wer ist betroffen?
Bei klassischen und fondsgebundenen Lebensversicherungen, die Konsument:innen vor dem 1. Jänner 2007 abgeschlossen haben, sind bei einer Vielzahl an Versicherungsunternehmen die Abschluss- und Verwaltungskosten nur mangelhaft erklärt. Das hat der Oberste Gerichtshof 2007 und 2008 festgestellt.
Viele Konsument:innen bemerken erst nach Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Versicherung, dass sie deutlich weniger ausbezahlt bekommen, als sie ursprünglich an Prämien eingezahlt haben. Trotz der Urteile des OGH verrechnen die Versicherungsunternehmen auch weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässiger Klauseln.
Der Rückforderungsbetrag kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen. Jetzt noch bis 31.12.2025 an unserer VKI-Sammelaktion teilnehmen!
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