Zum Inhalt
Teddybär liegt mit verbundenem Kopf in einem Spitalsbett
Bild: Rawf8/stock.adobe

Kinderunfälle: So schützen Sie Ihr Kind

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich auf das berufliche Umfeld (Kindergarten, Schule, Uni, Arbeit).

So schön es auch ist, Kinder beim Aufwachsen zu begleiten, ein unbeschwerter Moment kann schnell zur Gefahrensituation werden. Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zufolge verletzten sich im Jahr 2024 österreichweit 121.700 Kinder von 0 bis 14 Jahren bei Unfällen so schwer, dass sie ins Spital mussten, was einem Plus von fünf Prozent gegenüber 2023 entspricht. Bei den 10- bis 14-Jährigen erhöhten sich die Unfälle sogar um 17 Prozent gegenüber 2023.

Freizeitunfälle

Wussten Sie, dass im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport keine gesetzliche Versicherung greift? Zwar sind medizinische Behandlungen nach Unfällen über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, doch ohne private Unfallversicherung bleiben Sie bei Dauerschäden auf den Kosten sitzen.  

Unser Rat: Schließen Sie unabhängig vom Alter eine private Unfallversicherung ab. Denn der gesetzliche Schutz beschränkt sich auf das berufliche Umfeld (Kindergarten, Schule, Uni, Arbeit).

Wissenswert: Für Kinder vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr, Pensionist:innen oder im Haushalt Tätige sind Unfallfolgen nicht gedeckt. 

Bergung, Dauerschäden und Therapien

Eine private Unfallversicherung leistet hingegen bei Bergung, Dauerschäden und Therapien. Oberste Priorität hat jedoch die Unfallprävention. Dazu empfiehlt das KFV:  
Im Freien: Kontrolle von Geräten an öffentlichen Spielplätzen und im eigenen Garten auf Rutschgefahr; außerdem Prüfung von Bodenbelägen und Schrauben. Sichergehen, dass keine Strangulierungsgefahr durch Hauben und Helme besteht.
Im Haus: Babys am Wickeltisch immer beaufsichtigen.  
     - Sofas und Elternbetten: Schlafende Kinder absichern. 
     - Verwenden Sie Fenstersicherungen, Treppenschutzgitter und rutschfeste Unterlagen.  
Lesen Sie auch: konsument.at/private-unfallversicherungen

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Donau Versicherung: Trolley gestohlen

Donau Versicherung: Trolley gestohlen

Ist man selbst schuld, wenn bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen das Gepäck gestohlen wird? Die Donau-Versicherung meinte: ja. Wir meinten: nein.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang