Frau Derfler hat bei der ARAG eine Privat- und eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung. Erstere läuft mit 1. Jänner 2026 aus. Die zweite braucht sie nicht mehr. Sie kündigt korrekt und fristgerecht.
ARAG: Rechtsschutz-Versicherung - Ende mit Hindernissen
Der Ausstieg aus zwei Versicherungen war mehr als mühsam. Wir konnten helfen.
Keine Kündigung
Die ARAG macht aus der Kündigung eine Änderung der Zahlungsweise, bestimmt das eine Versicherungsende mit 24. Februar 2026, das andere mit 1. März 2030 und fordert per Anwalt 188,91 Euro. Wir schreiben an die ARAG, verlangen das Ende der Versicherungen per 31. Dezember 2025 und eine Einstellung der Forderung.
ARAG entschuldigt sich
Die ARAG bemerkt, dass sie „versehentlich einen Dauerrabatt“ rückverrechnet hat, bestätigt, dass nichts offen ist und entschuldigt sich.
Betreut hat den Fall ...
... Stefan Stangassinger, BSc, Bakk, BA - Jurist in unserer Beratung.
Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, wenden Sie sich an vki.at/beratung
Vor Gericht
Für Versicherungsunternehmen ganz wichtig: Wann muss die Versicherung nicht zahlen? Das nimmt im Kleingedruckten viel Platz ein. Diese sogenannten Ausschlussklauseln sehen wir uns immer wieder genau an. Für die Kund:innen macht es einen großen Unterschied, ob sie nach jahrelangem Einzahlen im Fall der Fälle eine Versicherungsleistung erhalten oder nicht.
Die Website unserer Rechtsabteilung verbraucherrecht.at berichtet über zwei Fälle, in denen wir gegen die ARAG vor Gericht gegangen sind:

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