Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oft Provisionen. Umgangssprachlich ist oft von Kick-Back die Rede; der Fachausdruck lautet Bestandsprovisionen. Solche Provisionen sind erlaubt. Die Bank muss aber, sagt das Gesetz, Kund:innen über diese Kick-Backs informieren. Tut sie das nicht, sind diese Einnahmen unserer Meinung nach unzulässig und daher den Kund:innen zurückzuzahlen. Hier erfahren Sie den Hintergrund: Bank Austria, Erste, Sparkassen - Geld zurück bei Provisionen

Sammelaktion: Raiffeisen und Oberbank - Provisionen bei Fonds
Geld zurück. Banken hätten beim Vermitteln von Fonds erhaltene Provisionen deklarieren müssen. Das haben sie lange nicht. Jetzt können sich Kund:innen an unseren Sammelaktionen beteiligen.

RLB NÖ-Wien und Oberbank
Nach
- Bank Austria
- Erste Bank und
- Sparkassen
haben wir nun auch mit der Oberbank und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien erfolgreich verhandelt und eine Rückzahlung erreicht.
Raiffeisen Landesbank NÖ/Wien: Konsument:innen, denen die die RLB NÖ-Wien vor 2018 ein Fondsprodukt vermittelt hat, können sich zu unserer Sammelaktion anmelden. Sie läuft bis 31.12.2025.
Oberbank: Auch mit der Oberbank konnten wir eine außergerichtliche Einigung erzielen. Konsument:innen, denen die Oberbank bis einschließlich 31.12.2017 ein Fondsprodukt vermittelt hat, können sich bis zum 15.12.2025 zur Sammelaktion anzumelden.
Die Teilnahme ist kostenlos. Mehr Infos und die Anmeldung gibt es unter www.vki.at/kick-back-2025
Anmeldung zur Sammelaktion Raiffeisen und Oberbank
https://verbraucherrecht.at/kick-back-zahlungen-vki-startet-sammelintervention-gegen-weitere-banken/69209
Oberbank wiederholt 2024 Rekordergebnis und erzielt bestes operatives Ergebnis in der Geschichte
https://www.oberbank.at/medieninformation-02042025
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