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Holen Sie sich zu viel gezahlte Gebühren zurück Bild: VRD/Stock.Adobe

Sammelaktion: Raiffeisen und Oberbank - Provisionen bei Fonds

Geld zurück. Banken hätten beim Vermitteln von Fonds erhaltene Provisionen deklarieren müssen. Das haben sie lange nicht. Jetzt können sich Kund:innen an unseren Sammelaktionen beteiligen. 

Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oft Provisionen. Umgangssprachlich ist oft von Kick-Back die Rede; der Fachausdruck lautet Bestandsprovisionen. Solche Provisionen sind erlaubt; sie verringern die Erträge der Kund:innen und erhöhen jene der Bank. Die Bank muss, sagt das Gesetz, Kund:innen über diese Kick-Backs informieren. Tut sie das nicht, sind diese Einnahmen unserer Meinung nach unzulässig und daher den Kund:innen zurückzuzahlen. Hier erfahren Sie den Hintergrund: Bank Austria, Erste, Sparkassen - Geld zurück bei Provisionen 

Raiffeisen-Bank auf der Landstraßer Hauptstraße
Provisionen, die die Bank für vermittelte Fonds erhält, schmälern den Ertrag der Kund:innen. Die Bank muss die Provision gegenüber den Kund:innen angeben Bild: Dzmitry/Stock.Adobe

RLB NÖ-Wien und Oberbank

Nach 

  • Bank Austria
  • Erste Bank und 
  • Sparkassen 

haben wir nun auch mit der Oberbank und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien erfolgreich verhandelt und eine Rückzahlung erreicht.

Raiffeisen Landesbank NÖ/Wien: Konsument:innen, denen die die RLB NÖ-Wien vor 2018 ein Fondsprodukt vermittelt hat, können sich zu unserer Sammelaktion anmelden. Sie läuft bis 31.12.2025. 

Oberbank: Auch mit der Oberbank konnten wir eine außergerichtliche Einigung erzielen. Konsument:innen, denen die Oberbank bis einschließlich 31.12.2017 ein Fondsprodukt vermittelt hat, können sich bis zum 15.12.2025 zur Sammelaktion anzumelden.

Die Teilnahme ist kostenlos. Mehr Infos und die Anmeldung gibt es unter www.vki.at/kick-back-2025

Die Oberbank am Wiener Schwarzenbergplatz
Die Oberbank hat 2024 ein Spitzenergebnis erwirtschaftet Bild: M.Tacha/VKI

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