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Bank Santander - Vorsicht, Zinsenfalle!

Bank Santander: Sie ist eines der größten Kreditinstitute auf dem europäischen Markt. In Österreich hat sich Santander vor allem durch fragwürdige Geschäftsbedingungen einen Namen gemacht. - Die VKI-Sammelaktion ist inzwischen beendet.

Rasche Abwicklung, Genehmigung, Überweisung

Die Santander Consumer Bank GmbH gibt sich konziliant und kundennah: "Wenn der richtige Moment für die Erfüllung eines lange gehegten Wunsches gekommen ist, muss man zugreifen. Gut, dass es eine Finanzierung gibt, die Ihnen den entscheidenden Vorsprung verschafft", bewirbt die Bank auf ihrer Homepage den „JETZTSOFORT KREDIT“. Rasche Abwicklung, prompte Genehmigung und unverzügliche Überweisung werden in Aussicht gestellt.

Santander - nichts aus Fehlern gelernt: erst wegen
Effektiv-Zinssatzes verurteilt; dann verrechnet die
Bank zu hohe Verzugszinsen

Kleinkredite von Santander

Die seit September 2009 in Österreich vertretene Bank gewährt gerne Kleinkredite, wenn es etwa um die Anschaffung von Möbeln oder Autos geht. Die Aussicht auf schnelles und einfach zu bekommendes Geld ist verlockend, und wenn auch noch der Zinssatz halbwegs in Ordnung scheint, unterschreibt so mancher einen Kreditvertrag allzu rasch.

Pferdefuß Kreditrestschuldversicherung

Viele Kunden erkennen den im Vertragswerk versteckten möglichen Pferdefuß deshalb erst, wenn es schon zu spät ist. Im Fall von Santander mussten die Kunden, um an den gewünschten Kredit zu kommen, eine Kreditrestschuldversicherung abschließen. Diese greift, wenn es dem Kreditnehmer nicht gelingt, die Schuld bis zum Ende der Laufzeit abzubezahlen.

Santander verschwieg erhöhten Effektivzinssatz

Dass Banken als Sicherheit eine entsprechende Versicherung verlangen, wäre an sich nicht der Rede wert. Die Kreditnehmer erhielten allerdings nicht jene Summe ausbezahlt, die sie als Darlehen zum angegebenen Zinssatz aufgenommen hatten. Vor der Auszahlung wurde die Versicherungssumme für die gesamte Laufzeit als Einmalprämie abgezogen. Dies bedeutet, dass sich automatisch auch der Effektivzinssatz erhöht, was die Bank den Kunden jedoch verschwieg.

OGH-Urteil gegen Santander

OGH-Urteil gegen Santander

Der VKI klagte die Santander Consumer Bank GmbH im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, und mittlerweile liegt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor. Die obersten Richter gaben dem VKI vollinhaltlich recht. Sie erklärten die Art der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes für Verbraucherkredite bei der Santander Bank für gesetzwidrig.

Damit ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank unzulässig, die eine Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne Berücksichtigung der Kosten einer damit verbundenen Kreditrestschuldversicherung vorsieht. Für die betroffenen Santander-Kreditnehmer reduziert sich damit die Ratenzahlungsverpflichtung.

Beträchtliche Ersparnis für Kreditnehmer

Die Ersparnis für die Kreditnehmer kann beträchtlich sein. Für einen Kredit über 55.000 Euro mit einer Laufzeit von sieben Jahren beispielsweise reduzieren sich die Kosten um rund 3.800 Euro. Die Bank muss dem Kreditnehmer diesen Betrag gutschreiben.

Doch nicht nur der falsch angegebene Effektivzinssatz gab Anlass zur Kritik. Die Bank Santander akzeptierte nämlich lediglich die von ihr vermittelte Versicherung. Auch wenn der Kreditnehmer bereits über eine entsprechende Kreditrestschuldversicherung eines anderen Anbieters verfügte, wurde diese von der Bank nicht akzeptiert.

Provision für Santander

Dem Konsumenten wurde damit die freie Wahl genommen und Santander dürfte darüber hinaus auch noch eine Provision für den Versicherungsabschluss kassiert haben (was in der Versicherungsbranche durchaus Usus ist). Im Mai 2012 änderte die Bank Santander ihre AGB. Der Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung sollte also seither freiwillig sein. Dennoch erreichen uns weiterhin Beschwerden, dass der Abschluss der Versicherung für die Kreditvergabe zwingend sei Santander: beste Bank der Welt 2012).

Aus Fehlern wenig gelernt

Aus Fehlern wenig gelernt

Falsche Angaben zum Effektivzins führten zur Verurteilung, doch die Santander Consumer Bank GmbH scheint aus ihren Fehlern nichts gelernt zu haben. Kurze Zeit nach dem OGH-Urteil sah sich der VKI erneut genötigt, juristisch gegen die Bank vorzugehen.

Hohe Verzugszinsen und Mahn- und Inkassospesen

Stein des Anstoßes ist eine AGB-Klausel der Santander-Bank zur Verzugszinsenregelung. Darin heißt es: "Für ausbleibende Zahlungen werden für die jeweils überfälligen Forderungen zuzüglich zum jeweils zur Anwendung gelangenden Sollzinssatz sofort fällige Verzugszinsen von 5 Prozent pro Jahr, welche kontokorrentmäßig angelastet werden, verrechnet. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, der Bank den aufgrund seines Verschuldens tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen und dabei insbesondere sämtliche Mahn- und Inkassospesen, alle der Bank bei Verfolgung ihrer Ansprüche auflaufenden Spesen und Kosten, inklusive der Kosten für außergerichtliche Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu bezahlen, soweit die daraus resultierenden Beträge entweder gerichtlich bestimmt wurden, oder zweckentsprechend, angemessen und zur Rechtsverfolgung notwendig waren.“

Santander überschreitet 5-%-Grenze

Im Klartext bedeutet dies, dass im Verzugsfall zu den Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent noch die Kosten für Mahngebühren (1. Mahnung 20,30 Euro, 2. Mahnung 33,10 Euro, 3. Mahnung 47 Euro) sowie für Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen kommen. Damit überschreiten die Verzugszinsen die Obergrenze von 5 Prozent, was laut Konsumentenschutzgesetz verboten ist. Der VKI hat deshalb an die Bank Santander eine Unterlassungsaufforderung betreffend die inkriminierte AGB-Klausel gerichtet.

VKI hilft Betroffenen

Der VKI hat zur Unterstützung betroffener Santander-Kunden eine Sammelaktion gestartet. Kreditnehmer, die ab dem 11. Juni 2010 einen Verbraucherkredit bei Santander aufgenommen und eine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen oder eine bestehende Kreditrestschuldversicherung eingebracht haben, können sich per Fragebogen auf www.verbraucherrecht.at/santander daran beteiligen. - DIE SAMMELAKTION IST INZWISCHEN BEENDET.

Fachbegriffe: kurz erklärt

  • Effektivzins. Der effektive Jahreszinssatz berücksichtigt alle Kosten eines Kredites, also z.B. auch Kontoführungs- und Bearbeitungsgebühren. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Der Effektivzinssatz ermöglicht es, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen, allerdings gilt dies nur für Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer.
  • Kreditrestschuldversicherung. Eine Kreditrestschuldversicherung soll sowohl für den Kreditnehmer wie auch den Kreditgeber einen zusätzlichen Schutz bei der Aufnahme eines Darlehens darstellen. Die Versicherung übernimmt den aushaftenden Kreditsaldo, wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann (etwa bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall).

Fallbeispiele

1. Ersparnis Euro 76,-- bei Warenkredit über Euro 847,00 mit einer Laufzeit von 3 Jahren

Kreditbetrag Euro 913,34 inklusive mitfinanzierte Kreditrestschuldversicherung Euro 66,34
Laufzeit 36 Monate, Effektivzinssatz 18,84%, Anfangszinssatz 8,9 % (variabel), Anfangsrate pro Monat Euro 30,48

Der Kredit wurde bereits ausbezahlt.
Nach Richtigstellung:
Nominalzinssatz neu 4,11%; monatliche Rate wäre von Euro 30,48 auf Euro 28,36 zu senken gewesen.
Wegen Überzahlung besteht ein Rückforderungsanspruch von rund Euro 76,00

2. Ersparnis Euro 1.400,00 bei Kredit über Euro 16.014,00 mit einer Laufzeit von 4 Jahre
Kreditbetrag Euro 16.014,00 inklusive Euro 514,--für Kreditrestschuldversicherung (Einmalprämie)
Laufzeit 48 Monate Effektivzinssatz 9,58%, Anfangszinssatz 5,9% (variabel); Anfangsrate pro Monat Euro 393,--

Der Kredit läuft seit 3 ¼ Jahren
Nach Richtigstellung:
Nominalzinssatz neu 3,6%, Gutschrift für zuviel bezahlter Zinsen ca Euro 600,--; Monatliche Rate ist von Euro 393,00 auf rund Euro 308,00 zu senken, Weitere Ersparnis (bis zum Laufzeitende) daher rund Euro 765,--
Gesamte Ersparnis wäre etwa Euro 1.400,00

3. Ersparnis Euro 3.860,00 bei Kredit über Euro 54.000 mit einer Laufzeit von 7 Jahre

Kreditbetrag knapp Euro 52.000,00 plus mitfinanzierte Kreditrestschuldversicherung (Einmalprämie) von Euro 3.114,00
Laufzeit 84 Monate, Effektivzinssatz 6,63%, Anfangszinssatz 4,99% (variabel),
Anfangsrate pro Monat Euro 797,--

Der Kredit läuft seit 2 Monaten
Nach Richtigstellung:
Nominalzinssatz neu 3,27; Gutschrift für zuviel bezahlter Zinsen ca Euro 88,00,
Monatliche Rate ist von Euro 797,00 auf rund Euro 751,90 zu senken. Weitere Ersparnis pro Jahr rund Euro 552,00.
Verringerung der Gesamtkreditkosten (gesamte Ersparnis) wäre etwa Euro 3.860,00

Leserreaktionen

70 Euro pro Monat gespart

Durch Zufall wurde ich von einem Kollegen auf diesen Fall hingewiesen und habe mich in Form eines eingeschriebenen Briefs direkt an die Santander Bank gewandt und siehe da, mittlerweile zahle ich um 70 € (bei einer Laufzeit bis 2021) im Monat weniger!

Danke für Ihre diesbezüglichen Publikationen im Internet. Die wenigsten wissen von dem Urteil und zahlen weiter an eine Bank, die die Leute (die nicht so flüssig sind) abzockt. Dafür wird fleißig die Formel 1 gesponsert. Eigentlich eine Riesensauerei in Zeiten, wo Banken nur gestützt werden müssen.

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 5/2015)

Stellungnahme Santander

Die Santander Consumer Bank hat die vom OGH-Urteil betroffenen Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits im ersten Halbjahr 2012 – noch vor der Urteilsverkündung – pro-aktiv im Sinne der Konsumenten abgeändert. Sie ist seit diesem Zeitpunkt daher nicht mehr Teil der Geschäftspraxis der Bank.

S. Suck
Santander Consumer Bank GmbH
1220 Wien

 

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