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Illustration eines Stadtplans: Er zeigt den Weg durch die Stadt und ein neues Endziel - ein Symbol für Übersiedlung und Adresse
Wie findet man die neue Adresse? Bild: Kolonko/Shutterstock

Wohnadressen finden, Bank wechseln: Lösungen für Alltagsfragen

Wie finde ich die Adresse eines Schulkollegen, wie wechsle ich die Bank? Unser Buch "Gewusst wie" beantwortet Fragen dess Alltags.

Die von uns ausgesuchten Fragen stammen zwar alle aus dem Alltag der österreichischen Bürgerinnen und Bürger, jedoch handelt es sich dabei um Fragestellungen, die nicht bei allen im Alltag so häufig vorkommen, dass man sie einfach aus der eigenen Erfahrung heraus beantworten und lösen könnte. Dies gilt umso mehr für Personen, die noch nicht so lange Zeit selbstbestimmt in Österreich leben. Dies sind einerseits junge Erwachsene ohne entsprechende Lebenserfahrung bei komplexeren ­Themen; andererseits betrifft es auch alle Neubürger z. B. aus Deutschland, die oftmals ganz andere Antworten und Regelungen in ihrem Heimatland kennengelernt haben. Aber auch für den „Alltags-Profi“ aus Österreich haben wir einige interessante Fälle zusammengestellt, nachdem sich durch die zu­nehmende Digitalisierung unser Leben ständig ändert.

Wohnadresse finden

Sie suchen die aktuelle Wohnadresse von früheren Mitschülern, Ihrem Schuldner oder von Bekannten? Hier können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz beantragen.  Generell  gilt,  dass  nur  Aus- kunft  über  den  Hauptwohnsitz  erteilt wird.  Verfügt  eine  gesuchte  Person über keinen aufrechten Hauptwohnsitz, so wird Auskunft über den zuletzt abge- meldeten  Hauptwohnsitz  erteilt.  Über weitere  Wohnsitze  (Nebenwohnsitze) wird hingegen normalerweise keine Auskunft gegeben. Eine Auskunft über die  Geburtsdaten  wird  nur  Suchenden gegeben, die einen Exekutionstitel gegen den  Gesuchten  haben.  Für  eine  Suche benötigen Sie

  • den Vor- und Zunamen der gesuchten Person
  • ein zusätzliches Merkmal wie Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder eine frühere Adresse

Zuständige Stelle ist die Meldebehörde. Dies ist das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Beauskunftung kann persönlich, schriftlich und über das Internet erfolgen. Für die persönliche Beauskunftung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis, für die schriftliche Beauskunftung eine beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments, und für die Abfrage über das Internet Handysignatur, Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login. Die Beauskunftung im Internet erfolgt über www.oesterreich.gv.at.

Die Kosten sind überschaubar. Für den Antrag sind nur beim schriftlichen Verfahren 14,30 Euro fällig. Die Auskunft aus dem Melderegister kostet 2,10 Euro, die Auskunft aus dem zentralen Melderegister (ZMR) 3,30 Euro. Diese sind auch dann fällig, wenn die Suche zu keinem Ergebnis kommt, da der Gesuchte seine Meldepflichten nicht erfüllt.

Bank wechseln

Sie sind mit den Leistungen Ihrer bisherigen Bank  nicht  zufrieden  oder  erhalten  bei einer anderen bessere Konditionen? Dann sollten Sie überlegen, die Bank zu wechseln. Sind beide Institute in Österreich beheimatet, so geht dies weitgehend automatisch, da die bisherige Bank gesetzlich zur Mitarbeit verpflichtet ist. Sie gehen in folgenden Schritten vor:

  • Entscheidung für eine neue Bank treffen
  • Der neuen Bank den Auftrag zum Bankwechsel geben. Hierfür benö tigen Sie IBAN und BIC Ihrer bis herigen Bankverbindung.
  • Innerhalb von zwei Bankarbeitstagen teilt die neue Bank den Wechsel der Bankverbindung der alten Bank mit. Die bisherige Bank hat fünf Bankarbeitstage Zeit, um der neuen Bank alle Daten zu Abbuchungsaufträgen, Daueraufträgen, bestehenden Aufträgen, Lastschriften etc. mitzuteilen.
  • Die neue Bank hat erneut fünf Arbeitstage Zeit, um die Daten in das eigene System einzutragen und Zahlern bzw. Zahlungsempfängern die neuen Kontodaten mitzuteilen.
  • Sie schließen Ihr altes Konto, die Kündigungsfrist hierfür beträgt maximal einen Monat. Tipp. Das alte Konto sollte zumindest eine kurze Zeit parallel geführt werden, falls Zahlungen übersehen wurden.

Reisemängel versilbern

Sie wollen Ihren Urlaub genießen, aber dann stellen  Sie  fest,  dass  einzelne  Leistungen nicht den versprochenen Reiseleistungen entsprechen. Sie bringen dies beim Hotel und Reiseveranstalter zur Sprache und dieser  bietet  Ihnen „aus  Kulanz“ einige kleine Zusatzleistungen wie kostenlose Ausflüge an. Nur sollen Sie ihm bestätigen, dass damit alle Rechte und  Pflichten  erledigt  sind.  Sollen  Sie darauf  eingehen? 

Einen  Rechtsanwalt im  fernen  Urlaubsland  können  Sie  ja kaum beauftragen. In Deutschland haben Richter mit Schwerpunkt  Reiserecht  am  Landesgericht  Frankfurt  eine  Zusammenstellung von früheren Urteilen zu Reisepreisminderungen bei Reisemängeln ausgearbeitet  und  waren  damit  Namensgeber  für  die  sogenannte  Frankfurter Liste (auch: Frankfurter Tabelle). Die Preisminderungen werden jeweils in Prozent vom Reisepreis ausgedrückt, sodass auch  ein  Laie schnell  errechnen  kann, was die Leistungsminderung in Euro ausmacht.  Und  natürlich:  Auch  österreichische Richter ziehen diese Frankfurter Liste  gerne  bei  der  Schadensermittlung heran.  Als  Gegenstück  bzw.  Ergänzung zur  in  Deutschland  verwendeten  Frankfurter  Liste  haben  der  Wiener  Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger und die Rechtsanwaltsanwärterin  Mag.  Andrea Scheibenpflug eine „Wiener Liste“ – als Auswertung der österreichischen Rechtsprechung  zum  Reiserecht  –  veröffentlicht. Beispiele aus der Frankfurter Liste (Quelle: europakonsument.at):

  • Lärm in der Nacht: 10–40 %
  • Dreibett- statt Doppelzimmer: 20–25 %
  • fehlender Balkon (bei Zusage): 5–10 %
  • verdorbene (ungenießbare) Speisen: 20–30 %
  • nicht genügend warme Speisen: 10 %
  • fehlender oder verschmutzter Pool: 10–20 %

Die vollständige Liste als PDF finden Sie auf https://europakonsument.at/de/page/faq-pauschalreise unter Punkt 10. Tipp. Bevor Sie eine für Sie ungünstige „Kulanzlösung“ akzeptieren, sollten Sie zuerst über das Internet prüfen, welche Richtwerte sich aus der bisherigen Rechtsprechung  ergeben. Oft genügt ein Hinweis auf die Werte der Frankfurter bzw. Wiener Liste, um noch mehr „Kulanz“ zu erhalten. Oder Sie dokumentieren die Mängel und die Anzeige dieser bei Veranstalter und Hotel und tragen den Rechtsstreit dann nach dem Urlaub aus. Unterstützung  beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung erhalten Sie bei Bedarf beim VKI.

Buchtipp: Gewusst wie

Buch: Gewusst wie - Das KONSUMENT-Buch für Alltagsbürokratie
Buch: Gewusst wie - Das KONSUMENT-Buch für Alltagsbürokratie Bild: VKI

Dieses Buch gibt in verständlicher Sprache Hilfestellung bei der Lösung von ­Fragen, die sich für Bürgerinnen und ­Bürger im Kontakt mit Behörden oder Unternehmen ergeben.

  • Versicherungen und Verträge
  • Geld und Finanzen
  • Auto und Mobilität
  • Urlaub und Freizeit

Die Nutzer werden in wenigen Schritten zur Lösung der Fragestellung hingeleitet. Das Buch lässt sich als Nachschlagewerk verwenden, es eignet sich aber genauso für ein schrittweises Lesen, um den Erfahrungsschatz zu erweitern oder neu zu beleben.

Mehr Infos im Shop: konsument.at/gewusst-wie

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