Frau D. berichtet uns im September 2023:
Ihre Aussage in dem Artikel, dass der Widerruf einer Abstellgenehmigung bei der Post telefonisch gemacht werden kann, stimmt nicht (laut zweier Telefonate mit 0800010100 und +43577670).
Wir als KONSUMENT-Redaktion baten die Post-Pressestelle um Klärung und erhielten diese Antwort:
Die Information im Artikel ist richtig. „Eine Abstellgenehmigung kann von unseren Kund*innen jederzeit storniert werden, dies ist auch telefonisch unter der angeführten Hotline möglich. Meist reichen uns Name und Adresse des*der betreffenden Kund*in, um die Stornierung durchzuführen. Scheint die Abstellgenehmigung in unserem System nicht auf oder weichen die Daten voneinander ab, fragen wir nach der Formularnummer. Eine telefonische Stornierung ist deshalb möglich, da beim Wegfall der Abstellgenehmigung weder für unsere Kund*innen noch für uns ein Risiko entsteht. Die Sendungen werden dann wieder wie gewohnt direkt an den*die Empfänger*in zugestellt oder bei dessen*deren Nichtanwesenheit benachrichtigt und hinterlegt. Falls Ihre Leserin aufgrund eines Missverständnisses von unseren Mitarbeiter*innen falsch beauskunftet wurde, tut uns das natürlich leid. PKS Postkundenservice“
Frau D. berichtete daraufhin:
"Heute konnte ich an der Post-Hotline 0800010100 mit Müh und Not, nach Vorlesen der Stellungnahme der Post-Pressestelle, nach eindringlicher Forderung, nachdem sich die Mitarbeiterin zwei Mal intern besprach, endlich die Stornierung der Abstellgenehmigung durchführen lassen. Die Dame fühlte sich offensichtlich sehr unwohl bei der Sache. Sie betonte, dass es nur ginge, weil ich die Abstellgenehmigung beim Zusteller gemacht hätte. Ich war damals am Postamt. Hätte ich die Abstellgenehmigung online gemacht, wäre die Stornierung ohnedies auf gar keinen Fall möglich, hieß es. Eine Bestätigung der Stornierung zu bekommen sei nicht möglich. Ich könne nur ab Gültigkeit des Stornos, ab 28.9. bei der Hotline anrufen und fragen, ob eine Abstellgenehmigung vorliege oder nicht und so eine mündliche Bestätigung erhalten. Jetzt kann ich nur hoffen, dass ich dann die Auskunft darüber auch erhalten werden. "Es könnte ja jeder Fremde anrufen" (Zitat der Hotline-Mitarbeiter letzte Woche und heute) und fragen, ob es an dieser Adresse eine Abstellgenehmigung gibt. - Beim Anruf davor wurde mein Anliegen mit vielen Entschuldigungen und eigenartigen Begründungen wie letzte Woche nicht durchgeführt.
Die Mitarbeiter haben offensichtlich nicht die Info, die die KONSUMENT-Redaktion erhalten hat, und auch nicht die Anweisungen für die praktische Durchführung."
Stille Post
gigif, 26. Januar 2023, 16:01