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Mann hält ein Paket in Händen
Briefträgerinnen und Briefträger klingeln nicht mehr, wenn Kunden eine Abstellgenehmigung erteilt haben. Bild: Ground Picture/Shutterstock

Abstellgenehmigung der Post: kein Läuten mehr

, aktualisiert am | 2 Kommentare

Stille Post. Briefträgerinnen und Briefträger klingeln nicht mehr, wenn Kunden eine Abstellgenehmigung erteilt haben. Wer haftet, wenn das Packerl weg ist?

  • Wie widerrufe ich eine Abstellgenehmigung?
  • Kann ich die Abstellgenehmigung mit Klingeln beibehalten?
  • Darf die Post ein Paket hinter dem Zaun oder vor der Tür abstellen?
  • Muss ich mich für eine Abstellgenehmigung anmelden und identifizieren?
  • Wie kann ich die Sendung verfolgen?

„Wir haben von Kunden immer wieder gehört“, sagt der gelbe Riese, „dass sie von unseren Zustellern nicht mehr gestört werden wollen.“ Wer in der Vergangenheit der Post einen Abstellauftrag erteilt hat, bei dem – das ist neu – läuten Zustellerinnen und Zusteller nicht mehr an. Kunden sprechen, das Unternehmen handelt. Uns erreichen allerdings auch andere Kundenwünsche. Einige KONSUMENT-Leserinnen und -Leser sind sauer, weil das Zustellpersonal nicht anläutet, obwohl sie zu Hause sind.

Leere Kilometer

Mit steigenden Bestellungen in Onlineshops wächst auch die Flut der zugestellten Pakete. 2021 registrierte die Schlichtungsstelle für Postdienste in der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) weniger Verfahren bei Briefen, dafür aber einen Anstieg bei den Paketen um 25 Prozent – angeführt von Zustellproblemen, gefolgt von Verlust. Die Logik ist klar: Mehr Pakete, mehr Zustellfahrten, öfter klingeln. Können Empfänger das Paket nicht übernehmen, geht es – liegt keine Abstellgenehmigung vor – in der Regel zurück ans nächste Postamt oder zum Postpartner und die Kunden müssen es von dort abholen. Das sind leere Kilometer auf beiden Seiten. Die Post argumentiert, dass eine Abstellgenehmigung CO2-Einsparungen ermöglicht. Es geht aber auch um Zeit und Geld.

Paketzusteller der Post berichtet

Ein Paketzusteller der Post, der ungenannt bleiben möchte, berichtet uns: „Motivation anzuläuten gibt es für uns kaum; man braucht länger und bekommt fast nie Trinkgeld. Wenn sich dann unzufriedene Kunden beschweren, weil sie ihr Paket nicht direkt entgegennehmen können, verringert das die Motivation. Sobald sich die Statistiken verschlechtern, bekommen die Teamleiter eine auf den Deckel. Nicht anläuten und gleich abstellen ist halt wirtschaftlicher.“

Wer sich ein Bild machen möchte, wie moderne, privatisierte Zustelldienste funktionieren, sieht sich den Film „Sorry We Missed You“ an (Regie: Ken Loach; GB 2019).

Nicht anläuten, gleich abstellen

  • Gibt es ein Abstellen ohne Genehmigung des Kunden? Auskunft der Post: Nein.
  • Kann ich die Abstellgenehmigung mit Klingeln beibehalten? Auskunft: Nein.
  • Muss ich die ganze Abstellgenehmigung stornieren, wenn ich mit dieser einseitigen Änderung nicht einverstanden bin? Auskunft: Ja.

Erteilt ein Kunde die Abstellgenehmigung, so die Darstellung der Post, legen Zustellerinnen und Zusteller auch eingeschriebene Briefe, Päckchen oder Express-Sendungen in den Briefkasten – ohne anzuläuten. Ausgenommen sind Inkasso- und Wertsendungen, RSa/b-Briefe sowie persönliche bzw. eigenhändig zuzustellende Sendungen.

Sicherer Platz

Aber auch größere Lieferungen sollen – jetzt ohne Klingeln – ihren Platz finden. Die Abstellgenehmigung kann eine praktische Lösung sein; es kommt aber sehr drauf an, wie sicher dieser Platz ist. Ein Post-Video empfiehlt Hausbesitzern für den Absteller Gartenhäuschen, Windfang, Garage, Terrasse. Das Formular nennt auch noch „Hinter dem Zaun“, die gelbe „Flexibox“, einen anderen Wunschplatz und „vor der Haustür“. Wie sicher ist aber das Gangfenster vor der Wohnungstür im Glasscherbenviertel einer Großstadt, wie vertrauenswürdig der neue Nachbar? (Lesen Sie dazu: Klarna - Inkasso für nie bestelltes Shirt)

Kunde trägt das Risiko

Mag. Alexander Wurditsch, Jurist in unserem Beratungszentrum: „Wer eine Abstellgenehmigung erteilt, erleichtert der Post die Arbeit, übernimmt aber das Risiko.“ Hat die Zustellung das Packerl ordnungsgemäß am vereinbarten Platz abgestellt und es wird danach gestohlen oder beschädigt, hat man als Kunde Pech gehabt. Anders, wenn die Sendung am Weg zum Kunden verloren oder kaputt geht; hier haften Vertragspartner oder der Zusteller.

Einzeln entscheiden

Neben der dauerhaften Abstellgenehmigung, so informiert uns die Post, können registrierte Kundinnen und Kunden aber auch via Website oder Post-App „für jedes einzelne Paket entscheiden, wie und wann sie es erhalten möchten. Weiß man, dass man an einem Tag zu Hause ist, kann man sich das Paket ganz normal zustellen lassen.“ Zustellerinnen und Zusteller „läuten und übergeben die Sendung. Geht man davon aus, dass man zum Zeitpunkt der Zustellung nicht daheim sein wird, kann man eine Abstellgenehmigung auch für nur ein einzelnes Paket erteilen.“

Online registrieren

Für die Abstellgenehmigung muss man sich identifizieren – also mit Ausweis ins Postamt gehen oder sich online registrieren. Das erhöht die Sicherheit und reduziert den Missbrauch. Der Ablauf kann aber, so wurde uns berichtet, auch mühsam sein: Onlineformular, Handysignatur, noch ein Account, noch ein Passwort. Wer diesem Service zugestimmt hat, ihn aber nicht mehr möchte, muss ihn stornieren. Das geht auch telefonisch über die Post-Hotline +43 800 010 100.

Gesetzestext: Wer haftet bei Verlust und Beschädigung?

§ 7b des Konsumentenschutzgesetzes regelt den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware:

Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.

Hat der Verbraucher hingegen selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.

Eine Betroffene berichtet

Frau D. berichtet uns im September 2023:

Ihre Aussage in dem Artikel, dass der Widerruf einer Abstellgenehmigung bei der Post telefonisch gemacht werden kann, stimmt nicht (laut zweier Telefonate mit 0800010100 und +43577670).

Wir als KONSUMENT-Redaktion baten die Post-Pressestelle um Klärung und erhielten diese Antwort:

Die Information im Artikel ist richtig. „Eine Abstellgenehmigung kann von unseren Kund*innen jederzeit storniert werden, dies ist auch telefonisch unter der angeführten Hotline möglich. Meist reichen uns Name und Adresse des*der betreffenden Kund*in, um die Stornierung durchzuführen. Scheint die Abstellgenehmigung in unserem System nicht auf oder weichen die Daten voneinander ab, fragen wir nach der Formularnummer. Eine telefonische Stornierung ist deshalb möglich, da beim Wegfall der Abstellgenehmigung weder für unsere Kund*innen noch für uns ein Risiko entsteht. Die Sendungen werden dann wieder wie gewohnt direkt an den*die Empfänger*in zugestellt oder bei dessen*deren Nichtanwesenheit benachrichtigt und hinterlegt. Falls Ihre Leserin aufgrund eines Missverständnisses von unseren Mitarbeiter*innen falsch beauskunftet wurde, tut uns das natürlich leid. PKS Postkundenservice“

Frau D. berichtete daraufhin: 
"Heute konnte ich an der Post-Hotline 0800010100 mit Müh und Not, nach Vorlesen der Stellungnahme der Post-Pressestelle, nach eindringlicher Forderung, nachdem sich die Mitarbeiterin zwei Mal intern besprach, endlich die Stornierung der Abstellgenehmigung durchführen lassen. Die Dame fühlte sich offensichtlich sehr unwohl bei der Sache. Sie betonte, dass es nur ginge, weil ich die Abstellgenehmigung beim Zusteller gemacht hätte. Ich war damals am Postamt.  Hätte ich die Abstellgenehmigung online gemacht, wäre die Stornierung ohnedies auf gar keinen Fall möglich, hieß es. Eine Bestätigung der Stornierung zu bekommen sei nicht möglich. Ich könne nur ab Gültigkeit des Stornos, ab 28.9. bei der Hotline anrufen und fragen, ob eine Abstellgenehmigung vorliege oder nicht und so eine mündliche Bestätigung erhalten. Jetzt kann ich nur hoffen, dass ich dann die Auskunft darüber auch erhalten werden. "Es könnte ja jeder Fremde anrufen" (Zitat der Hotline-Mitarbeiter letzte Woche und heute) und fragen, ob es an dieser Adresse eine Abstellgenehmigung gibt. -  Beim Anruf davor wurde mein Anliegen mit vielen Entschuldigungen und eigenartigen Begründungen wie letzte Woche nicht durchgeführt. 

Die Mitarbeiter haben offensichtlich nicht die Info, die die KONSUMENT-Redaktion erhalten hat, und auch nicht die Anweisungen für die praktische Durchführung."

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2 Kommentare

Stille Post

gigif, 26. Januar 2023, 16:01

Nachdem ich vor ca. 4 Jahren ein Paket in der Abholstation in der untersten Lade, ganz hinten mühsamst herausfischen musste - habe ich mich zu einer Zustellgenehmigung entschlossen - und es hat seither perfekt funktioniert. Jetzt habe ich erfahren dass nicht abgestellt wird wenn meine Adressangabe bei der Lieferfirma nicht 100% übereinstimmt ... ich wohne auf xxxstrasse 999 und die Lieferadresse ist xxxstr. (also strasse abgekürzt) weil die Schablone die 2 Adresse nicht matchen kann. Das ist nicht ernst Ernst, oder?

kein Läuten mehr, kein Lieferversuch, keine Benachrichtung

susie, 17. Dezember 2022, 07:12

Meine Erfahrung mit der Post bzw mit deren Partnern ist leider eine ganz andere. In den letzten Monaten hat bei uns zu 90 % niemand geläutet, noch die Ware abgestellt. Es gibt auch keine Abstellgenehmigung.Ich würde diese auch niemals erteilen, weil der Lieferdienst, leider lügt was die Zustellversuche angeht. Was jedoch passiert ist, dass man die wahrscheinlich direkt zur Post gebracht hat und wir jedes Mal das Paket abholen mussten, obwohl wir zuhause waren. Informiert wurde ich nur über den Sendungsverlauf, weil in mein Postkastl kann der Zusteller nichts reinwerfen, wenn er die Adresse gar nicht anfährt. Nachdem ich mich beschwert habe. dass keiner zustellen kommt, stellt man jetzt regelmäßig an jemand anderen im Haus zu. Und man hinterlässt wieder keine Zettel. Bisher sind wir brav zuhause gesessen und haben gewartet, wenn um 8:47 die Info gekommen ist, dass ein Paket in Zustellung ist, nur um um 16 Uhr über die Sendungsverfolgung zu erfahren, dass entweder versucht wurde zuzustellen, was nicht passiert ist, oder dass irgendjemand dess Türnummer nicht genannt wird unser Paket erhalten hat. Zuletzt habe ich in allen Sprachen, die der Babelfish hergibt eine Nachricht in alle Postkastl im Haus gelegt, dass wenn sie ein Paket für mich erhalten haben, es mir bitte bringen sollen. Weil den Florian welcher regelmäßig lt Zusteller für mich und meine Nachbarin übernimmt, leider niemand kennt, bzw niemand weiß wo er wohnt. Ich vermeide jetzt Lieferungen mit die Post, weil mir das zu unsicher ist, auch ohne Abstellgenehmigung. Es wird da ständig gelogen. Also Trinkgeld haben die wirklich keines verdient. Ausnehmen möchte ich unseren langjährigen Postler, der immer zustellt. Unter welchen Umständen wir jedoch die Ehre haben von ihm die Pakete zu erhalten ist mir leider nicht klar. Daher am Besten nichts mehr bestellen.

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