3Pagen („pfiffig, praktisch, preiswert“) kennt sich da nicht so aus, könnte man meinen. Frau Garchinger hatte bei dem Salzburger Unternehmen etwas bestellt, aber nie bekommen. Kein Zustellversuch, keine Benachrichtigung; auch die Nachbarn hatten das Paket nicht. 3Pagen schickte die Rechnung; dann eine erste, zweite, dritte, vierte Mahnung. Das Paket sei angeblich um 1 Uhr 30 aus einer Empfangsbox entnommen worden, hieß es.
Hermes schickte die Kundin zum Versender, der Versender verwies sie an Hermes. Wir unterrichteten 3Pagen, dass das Transportrisiko (Verlust, Beschädigung, Diebstahl) beim Unternehmen liegt und nicht beim Kunden. Nachzulesen im § 7b des Konsumentenschutzgesetzes.
3Pagen löschte die Forderung.
Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns mit 3Pagen beschäftigen. Lesen Sie die Meldung unserer Rechtsabteilung: Irreführende Werbemaßnahmen von 3 Pagen HandelsgmbH