Hohle Phrasen
„Sie haben gewonnen!“ – Eine so klare Aussage würde man sich im Rahmen eines Gewinnspiels wünschen. Tatsächlich erwarten kann man solche deutlichen Worte freilich nicht, denn sie wären – wie Fälle aus der Vergangenheit zeigen – vermutlich vor Gericht einklagbar. Also gibt es stattdessen schwammige Formulierungen, hohle Phrasen und Anmerkungen im Kleingedruckten.
Westfalia
Das „Auto-Treue-Gewinnspiel“ des Westfalia-Versands ist ein aktuelles Beispiel, das bei einem KONSUMENT-Leser für Ärger sorgte. Oben im Newsletter schien groß seine „Glücks-Nummer“ auf, weiter unten gab es einen Kasten mit dem Titel „Beispiele für vergebene Glücks-Nummern“ und der Frage: „Ist auch Ihre dabei?“ Natürlich war sie das.
Die Frage war auch nur rein rhetorisch gemeint, denn die Erklärung, was das zu bedeuten habe, stand gleich dabei: Als treuer Kunde habe er nun den Status „Maximal“ und somit die Chance auf eine nagelneues Auto im Wert von 28.000 Euro.
Kein Wunder, dass der Leser zu der irrigen Ansicht gelangte, diesen Gewinn bereits in der Tasche zu haben, und sich getäuscht fühlt, weil seine „Glücks-Nummer“ am Ende nicht mit der von Westfalia schon lange im Vorfeld ermittelten „Gewinn-Nummer“ übereinstimmte.
3Pagen
Derlei Gewinnspiele noch irreführender zu gestalten, versteht man bei 3Pagen. Eine Leserin ließ uns ein an sie persönliche adressiertes Schreiben zukommen, in dem sie von der „Abteilung Geschenke und Prämien“ über das „Übergabeverfahren des Schecks über 2.990 Euro“ informiert wurde. In Schritt 1 war die „einzige Gewinnnummer“ für den Scheck ausgewählt worden, in Schritt 2 war diese Nummer „einem einzigen Kunden“ zugewiesen worden.
Als Schritt 3 prangte dort groß und deutlich, dass die „Gewinnvergabe erwartet“ werde und das Geld nur noch angefordert werden müsse. Nicht zu vergessen die nicht weniger deutlich hervorgehobene Auszahlungsgarantie der 2.990 Euro an die genannte Gewinnnummer. Das Geld liege im Übrigen schon auf den Konten von 3Pagen bereit. Eher auf den dritten als auf den zweiten Blick findet man ganz unten eine Fußnote, die Folgendes besagt: „Der Inhaber der Gewinnnummer erhält einen Scheck über 2.990 Euro. Alle Gewinner erhalten einen Einkaufsscheck im Wert von 3 Euro.“
Um es kurz zu machen: Unsere Leserin war natürlich nicht die Inhaberin der Gewinnnummer, gewonnen hatte sie aber trotzdem. Sie durfte sich über einen Einkaufsgutschein in Höhe von 3 Euro freuen, einzulösen innerhalb von sechs Wochen und ab einem Mindestbestellwert von 25 Euro. Wen wundert es, dass ihre Begeisterung darüber enden wollend ist?