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Smiley mit hängenden Mundwinkeln
Schlechte Erfahrungen gemacht Bild: I´mFriday Shutterstock

Minus: Schlechte Erfahrungen unserer Leser 4/2022

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten.

Magenta bzw. Sky: TV-Abo

Auskunfts-Odyssee

Herr Marek hat in seinem Magenta-TV-Abo auch ein Sky-Paket inkludiert. Dort hatte er die preisgekrönte Serie „Der Pass“ gesehen, auf deren heftig beworbene 2. Staffel er sich freute. Vor dem Start wurde sie allerdings auf einen anderen Sky-Kanal („Sky One“) verschoben, der im Magenta-Abo nicht enthalten war. Bei Magenta empfahl man Herrn Marek, sich an Sky zu wenden. Bei Sky hieß es, er solle sich an Magenta wenden.

Kurz, es stellte sich heraus, dass er die Serie lediglich kostenpflichtig über „Sky One“ streamen könnte. Noch ließ er nicht locker und wollte von Sky eine Stellungnahme. Da er aber Magenta- und nicht Sky-Kunde war, scheiterte er telefonisch und per Mail. Also versuchte er es ganz altmodisch auf dem Postweg bei Sky Österreich – und siehe da, er erhielt eine Woche später einen Anruf aus Deutschland. Allerdings erfuhr Herr Marek nicht mehr, als er ohnehin schon wusste: Ohne kostenpflichtiges Sky-Streamingpaket hatte er keine Chance, die Serie zu sehen.

Die Pointe der Geschichte: Beim zufälligen Blättern in einer Programmzeitschrift entdeckte Herr Marek, dass die einzelnen Folgen von „Der Pass“ zwei Tage nach ihrer Erstausstrahlung auf „Sky One“ auch auf „Sky Krimi“ gesendet werden. Und dieser Sky-Kanal ist bei Magenta enthalten. Warum er weder von dort noch von Sky Österreich noch von Sky Deutschland diese Auskunft bekommen hatte, bleibt für Herrn Marek ein Rätsel.

Panasonic: Brotbackautomat

Fertig gebacken

Herr Bernhard hatte sich aus mehreren Gründen für einen Brotbackautomaten von Panasonic entschieden: Er hatte mit Geräten dieses Herstellers bereits gute Erfahrungen gemacht, er setzte auf die Langlebigkeit eines höherpreisigen Markengeräts, und er ging von der Verfügbarkeit und einfachen Reparierbarkeit zumindest der wesentlichen Bestandteile aus. Alles miteinander sollte sich leider als Irrtum herausstellen.

Nach viereinhalb Jahren war die Heizschlange defekt. Natürlich gab es nach dieser Zeitspanne keine Gewährleistungsansprüche mehr und auch die Herstellergarantie war auf zwei Jahre begrenzt. Herr Bernhard hoffte aber auf ein gewisses Entgegen kommen, hatte er den Brotbackautomaten doch nur sporadisch verwendet. Die Antwort fiel negativ aus: Das Gerät sei zu alt, die Reparatur zu teuer, und sie würde den Neupreis übersteigen.

In seinem Schreiben an uns drückt Herr Bernhard aus, woran sich mittlerweile viele unserer Leserinnen und Leser stoßen: Auf dieser Welt wachsen die Müllberge, weil man viel zu oft einen Neukauf tätigen muss, anstatt das Altgerät ohne großen Aufwand reparieren lassen zu können. Viele Konsumenten sind dazu bereit, die Hersteller müssen aber auch die Voraussetzungen dafür schaffen.

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