Kunden wünschen schnelle Zustellung, sind aber, sagt die Post, nicht immer zu Hause und können Pakete nicht immer selbst entgegennehmen. Solche Sendungen gehen üblicherweise zurück an das nächste Postamt, wo es der Kunde es abholen kann, oder an Nachbarn. Aber das ist ein anderes Thema; lesen Sie dazu mehr Paketzustellung - Wenn der Postmann nicht mehr klingelt
Einlege- bzw. Abstellgenehmigung
Seit Kurzem verschickt die Post gelbe Formulare, sogenannte Einlege- bzw. Abstellgenehmigungen – siehe Download. In ihnen bittet sie um die Zustimmung, Sendungen – wenn sie nicht in den Briefkasten passen – an anderen Stellen abstellen zu können; konkret:
- Garage
- vor der Haustüre
- auf der Terrasse
- hinter dem Zaun
- in der Flexibox
- anderer Wunsch-Platz
In Einzelfällen sinnvoll ...
Das Abstellen an diesen Orten kann in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein und den Aufwand für Kunden und Post verringern. Ein Post-Kunde, Gregor W., schrieb uns aber dazu: „Wie wird man in Zukunft (…) den Nachweis führen, dass man das Paket überhaupt erhalten hat? Wer haftet für Schäden, die beispielsweise bei Regen etc. entstehen können? Für die Post“, so W. weiter, „ist es offenbar ganz einfach. Die Haftung soll dafür der Konsument übernehmen.“
... aber Kunde trägt das Risiko
Unsere Juristen bestätigen das. Die Haftung liegt nach so einer Unterschrift beim Kunden. Wir empfehlen: Wenn Ihnen eine sichere Zustellung wichtiger ist als eine rasche, dann sollten Sie nicht unterschreiben.