Zum Inhalt
Das Logo der UniCredit-Bank am aufgeklappten Notebook
Bild: Monticello/Shutterstock

Unicredit: vorzeitige Kredit-Rückzahlung - Bank muss Bearbeitungs-Gebühren rückerstatten

Sie zahlen vorzeitig Ihren Kredit zurück. Welche Kosten erhält ein Kreditnehmer anteilig von der Bank zurück? Wir klagten die Unicredit Bank Austria AG wegen einer Klausel dazu und bekam in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Wien Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es geht um anteilige Rückerstattung der Gesamtkosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung. Im September 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Auslegung der Verbraucherkredit-Richtlinie: Die anteilige Rückerstattung der Gesamtkosten, die Verbrauchern bei vorzeitiger Kreditrückzahlung zusteht, umfasst nicht nur laufzeitabhängige, sondern auch laufzeitunabhängige Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren.

Laufzeitunabhängige Kosten ursprünglich kein Thema

Zur Vorgeschichte: Der österreichische Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie im Jahr 2010 nur festgelegt, dass sich die laufzeitabhängigen Kosten für die Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig verringern müssen. Die laufzeitunabhängigen Kosten wurden im Gesetzestext nicht thematisiert.

Weniger Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

Mit 1.1.2021 hat der Gesetzgeber den Gesetzeswortlaut an die EuGH-Entscheidung angepasst. Im österreichischen Gesetzestext zu Konsumkrediten und Hypothekarkrediten ist nun generell von "Kosten“ die Rede. Diese verringern sich bei vorzeitiger Rückzahlung verhältnismäßig. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen laufzeitabhängig und laufzeitunabhängig.

Unicredit-Klausel unzulässig

Die Unicredit Bank Austria AG verwendete in Hypothekarkrediten im Jahr 2020 eine Klausel. Diese sollte  klarstellen, dass die laufzeitunabhängigen Bearbeitungsspesen nicht rückerstattet werden, auch nicht anteilig.

Anteilige Rückerstattung laut Gesetz

Wir vom VKI klagten dazu im Frühjahr 2020 im Auftrag des Sozialministeriums die Unicredit Bank Austria AG. Das Gericht wies die Klage in erster Instanz ab. Die zweite Instanz, das OLG Wien, , gab der Klage nun statt: Die Klausel der Unicredit ist unzulässig. Die Bank hätte bei vorzeitiger Kreditrückzahlung schon nach der alten Gesetzeslage nicht nur die laufzeitabhängigen, sondern auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstatten müssen.

Rückerstattung: Verbraucher-, Hypothekar-, Immobilienkredite

Dass auch die laufzeitunabhängigen Kosten aliquot rückzuerstatten sind, gilt dem OLG Wien zufolge sowohl für Kredite nach dem Verbraucherkreditgesetz als auch für Kredite nach dem Hypothekar- und VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann (Bild: A.Thörisch/VKI)Immobilienkreditgesetz.  "Das ist ein großartiger Zwischenerfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher", freut sich Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Das Urteil des OLG Wien verhilft den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten zur Durchsetzung ihrer nach den EU-Richtlinien eingeräumten Rechte, wenn das Urteil vom Obersten Gerichtshof bestätigt wird.“  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG Wien hat allerdings die ordentliche Revision nicht zugelassen. 

Lesen Sie das Urteil im Volltext auf www.verbraucherrecht.at

 

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang