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Sparschwein auf einer Wiese mit Münzen rundherum, Haus im Hintergrund
Immobilienkredite sollen wieder leichter erhältlich sein. Bild: nadimgdx-KI-generiert/Stock.adobe.com

Immobilienkredite: einfachere Vergabe für Private ab Mitte 2025

Eines Tages in den eigenen vier Wänden zu leben – das ist ein großer Traum, der sich oft nur mit einem privaten Immobilienkredit verwirklichen lässt. Einige Zeit lang gab es dafür strenge Regelungen. Künftig sollen solche Kredite wieder leichter erhältlich sein.

Um Kreditnehmer:innen vor übermäßiger Verschuldung zu schützen, erließ die Finanzmarktaufsicht (FMA) 2022 mit der KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahme) strenge Regelungen. Solche Kredite sollen nun wieder leichter erhältlich sein. 

Ende der KIM-Verordnung: 2025

Die KIM-Verordnung läuft Ende Juni 2025 aus. 

Derzeitige Kriterien für einen privaten Immobilienkredit

  • mindestens 20 Prozent Eigenkapital
  • monatliche Kreditrate maximal 40 Prozent des Haushaltseinkommens und 
  • Kreditlaufzeit maximal 35 Jahre. 

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) befürwortet diese Kriterien, denn dadurch sind Wohnbaufinanzierungen für Private aktuell kein Risiko für die Finanzmarktstabilität. Somit kann die Verordnung auslaufen. Derzeit lässt das FMSG Maßnahmen prüfen, um potenzielle Risiken im Wohnimmobiliensektor weiterhin effektiv zu steuern. Heimische Banken sind bei der Kreditvergabe strenger als deutsche Banken.

Immobilienfinanzierung über deutsche Banken?

Walter Hager, Experte Finanzdienstleistungen
Walter Hager, Experte Finanzdienstleistungen Bild: VKI

Wenden sich vermehrt Österreicher:innen für Immobilienfinanzierungen an deutsche Banken?

 „Nein, der Anteil von Immobilienkrediten aus Deutschland für österreichische Haushalte liegt derzeit bei knapp über einem Prozent.“ 

Woran liegt es, wenn Kreditnehmende für Eigenheimfinanzierungen deutsche Banken kontaktieren? 

„Der Grund dafür ist nicht auf die KIM-Verordnung zurückzuführen, sondern auf Vorteile wie mehr Wettbewerb oder flexiblere Konditionen, die Konsument:innen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Ausland in Anspruch nehmen können.“

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