Auch deutsche Banken müssen sich an österreichische Gesetze halten. Die SWK-Bank darf die echten Kreditkosten nicht verstecken.
Wir hatten im Auftrag des Sozialministeriums die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (SWK Bank) geklagt und den Prozess in allen Punkten gewonnen. Es ging um deren Kreditwerbung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sauber informieren
Wirbt eine Bank mit einer Kreditrate, so ist sie gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu geben. Diese Informationen müssen
- klar
- prägnant
- auffallend
- mit einem repräsentativen Beispiel sein,
- den effektiven Zinssatz und
- den Gesamtbetrag angeben.
Sowohl der effektive Zinssatz als auch der Gesamtbetrag enthalten die Kosten und Gebühren des Kreditvertrages. Sie zeigen die echte Belastung des Kreditnehmers. Diese wichtigen Informationen dürfen optisch nicht zu sehr in den Hintergrund treten. Auf der Website der SWK-Bank war die monatliche Rate groß und fett hervorgehoben. Die Bank gab den wirklichen Jahreszinssatz deutlich kleiner an. Und das Beispiel mit dem Gesamtbetrag versteckte die SWK im Kleingedruckten. Diese Art der Darstellung verstößt gegen das Gesetz. Denn das Gesetz fordert Auffälligkeit.
3,65 oder 5,2 Prozent?
Die SWK-Bank bewarb ihren Kredit mit einem effektiven Jahreszinssatz von "3,65 %". Im Beispiel hingegen stand "5,2 % oder günstiger". Auch darin sah das Gericht einen Gesetzesverstoß. "Das repräsentative Beispiel muss auf jene Zahlen bezogen werden, mit denen geworben wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist sonst nicht klar, mit welchen Zinssätzen sie nun tatsächlich zu rechnen haben", erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Österreichs Gerichte zuständig
Die SWK-Bank hatte vorgebracht, dass das österreichische Gericht nicht zuständig wäre. Es hätte, so die SWK, ein deutsches Gericht nach deutschem Recht zu entscheiden. Dem widersprach das Handelsgericht Wien. Die SWK-Bank richtete ihr Angebot auf der Website www.swkbank.at eindeutig auf Österreich aus. Dort war zu lesen: „SWK-Bank – Ihr Kreditspezialist in Österreich“. Folglich kann in Österreich nach österreichischem Recht geklagt werden.
Dazu Dr. Beate Gelbmann: "Es muss im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet sein, dass sich auch ausländische Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit nach Österreich ausrichten, an österreichische Gesetze halten."
Lesen Sie mehr:
- VKI gegen deutsche SWK-Bank erfolgreich
- BKS: Zinsen zurück - Kreditklausel unverständlich