Auf ihrer Santander Consumer Bank Österreich wirbt die Santander Consumer Bank Österreich mit ihrem Kreditrechner. In großer, fett formatierter Schrift zeigt dieser Rechner die Monatsrate für eine beliebig eingebbare Kreditsumme. Darunter führt Santander als Fußnote weitere Informationen zum Kreditprodukt an – in deutlich kleinerer Schrift und mit erheblich weniger Kontrast. Auch eine Beispielrechnung mit einem Sollzinssatz von „ab 2,99%“ ist hier angegeben.
Rechtlicher Hintergrund
Diese Werbung für Kredite ist aus zwei Gründen gesetzwidrig:
- Wirbt eine Bank mit den Kosten für einen Kredit, müssen laut §5 Verbraucherkreditgesetz gewisse Standardinformationen „auffallend, klar und prägnant anhand eines repräsentativen Beispiels“ positionieren. Im Vergleich zur besonders hervorgehobenen Monatsrate entsprechen die Informationen aus der Fußnote aber nicht den gesetzlichen Vorgaben.
- Bei Werbungen für Kreditprodukte ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bank ein repräsentatives Rechenbeispiel anführen muss. Bei der Auswahl dieses Beispiels muss sie darauf achten, dass es dem durchschnittlichen Zinssatz der Verträge entspricht, die aufgrund der Werbung abgeschlossen werden. Santander wählt hier aber bewusst den niedrigsten möglichen Zinssatz. Die Bank gab selbst zu, dass es sich hier um einen „ab-Zinssatz“ und nicht um den durchschnittlichen Zinssatz handelt.
Erfolgreiche Klage
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten deshalb die Santander Consumer Bank GmbH. Jetzt bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Wien, dass es sich bei der Werbung auf ihrer Webseite um einen zweifachen Gesetzesverstoß handelt. Die verpflichtenden Mindestinformationen sind nicht auffällig genug dargestellt und das angeführte Beispiel ist nicht repräsentativ und damit unzulässig, so das Gerichtsurteil.
„Uns liegen Kreditverträge der Santander Consumer Bank vor, bei denen der Sollzinssatz zwischen 8,3 und 12,49 Prozent betrug. Diese Werte sind weit entfernt von den angegebenen 2,99 Prozent“, sagt Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Anhand des vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels sollen sich Konsumentinnen und Konsumenten bereits bei einer Kreditwerbung einen ungefähren Eindruck der auf sie zukommenden wirtschaftlichen Belastung machen können. Wird das angegebene Berechnungsbeispiel anhand des niedrigsten möglichen Zinssatzes berechnet, so stellt dies kein aussagekräftiges Bild dar und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.“