Sie möchten vorzeitig einen Kredit zurückzahlen? Dann müssen Sie nur jene Spesen zahlen, die für diesen kürzeren Zeitraum anfallen. Das ist neu.
Kunden müssen für Kredite unterschiedliche Spesen und Gebühren bezahlen. Manche sind fix und einmalig, manche hängen von der Laufzeit ab. Neu ist: Bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten müssen Kunden sowohl die von der Laufzeit abhängigen als auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückbekommen. Konkret geht es z.B. um Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren.
Verbraucherkredite ab 1.12.2020
Die neue Regelung gilt für Kredite, die Verbraucher ab 1.12.2020 abschließen. Für Altverträge vor diesem Datum ist die Rückerstattung von laufzeitunabhängigen Kosten derzeit noch umstritten.
Umsetzung war für Banken günstig
Grund für die Änderung von Verbraucherkredit-, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der österreichische Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ursprünglich festgelegt, dass sich nur die laufzeitabhängigen Kosten für den Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig verringern müssen. Das war eine für Banken günstige Variante. Fortan steht in den österreichischen Gesetzestexten, dass sich „die Kosten“ verhältnismäßig verringern. Die Unterscheidung zwischen laufzeitabhängigen und laufzeitunabhängigen gibt es dann nicht mehr – ein Vorteil für die Kunden.
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