Die Santander Consumer Bank GmbH bewarb auf ihrer Website Kredite. Die Werbung erfüllte die gesetzlichen Kriterien der Auffälligkeit wesentlicher Informationen nicht. Zudem war das angeführte gesetzlich notwendige Beispiel des Sollzinssatzes nicht repräsentativ. Der VKI klagte und bekam Recht.
Worum geht es konkret? Auf der Startseite "santanderconsumer.at" der Santander Bank GmbH befindet sich ein Kreditrechner. Bei diesem ist in großer fett formatierter Schrift die Monatsrate für eine Kreditsumme angeführt. Mittels Fußnote und in deutlich kleinerer Schrift finden sich unterhalb weitere Informationen zum Kreditprodukt. An dieser Stelle gibt es unter anderem auch eine Beispielsrechnung mit einem Sollzinssatz von "ab 2,99%". Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Werbung.
Werbung Verbraucherkredite: klar, prägnant, auffallend
Bei der Werbung für Kreditverträge, Zinssätze oder sonstige Zahlen, die sich auf die Kosten eines Verbraucherkredits beziehen, gilt gemäß des Verbraucherkreditgesetzes Folgendes: Die Werbung ist klar, prägnant und auffallend zu gestalten. Sie muss anhand eines repräsentativen Beispiels Standardinformationen wie Sollzinssatz und effektiven Jahreszinssatz enthalten. "Auffallend" bedeutet dabei eine Platzierung an hervorgehobener, leicht bemerkbarer Stelle. Bei "klar und prägnant" geht es darum, dass die Informationen exakt und möglichst knapp gehalten sind und ein durchschnittlicher Verbraucher sie versteht.
Höchstgericht beurteilt Kreditwerbung als unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation(VKI) klagte die Santander Consumer Bank GmbH im Auftrag des Sozialministeriums. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Werbung: Einerseits ist die verpflichtende Mindestinformation nicht auffällig dargestellt. Die in der Fußnote angegebenen Informationen haben eine wesentlich kleinere Schriftgröße als die hervorgehobene Monatsrate. Andererseits ist das vom Gesetz her vorgeschriebene repräsentative Beispiel unzulänglich. Grund: Es enthält nicht den typischerweise gewährten Zinssatz, sondern den niedrigst möglichen "ab-Zinssatz". Das Urteil ist rechtskräftig.
Kreditwerbung: Verbraucher sollen wirtschaftliche Belastung einschätzen können
„Uns liegen Kreditverträge der Santander Consumer Bank vor, bei denen der Sollzinssatz zwischen 8,3 und 12,49 Prozent lag. Diese Werte sind weit entfernt von den angegebenen 2,99 Prozent“, sagt Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Anhand des vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels sollen sich Konsumentinnen und Konsumenten bereits bei einer Kreditwerbung einen aussagekräftigen Eindruck der auf sie zukommenden wirtschaftlichen Belastung machen können. Das war bei der Werbung der Santander Consumer Bank nicht der Fall.“
Details zum Urteil finden Sie auf www.Santander Bank: gesetzwidrige Kreditwerbung.