Mitte Februar hat der VKI eine Sammelaktion gestartet, um Kundinnen und Kunden von Universal Versand GmbH zu helfen, unzulässige Zinsen bei Teilzahlungsvereinbarungen zurückzubekommen.
Wir haben die Anmeldefrist zur Aktion nun verlängert: Betroffene können sich noch bis 31.07.2022 unter www.verbraucherrecht.at/universalversand zur Sammelaktion anmelden.
21,7 % effektive Zinsen
Universal Versand hatte in der Vergangenheit Kunden, die einen Kauf mit Teilzahlungen vereinbart hatten, Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat verrechnet (das entspricht 19,8 Prozent pro Jahr).
Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergab dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr.
Rückerstattung
Der Oberste Gerichtshof stellte nun klar, dass statt der von Universal verwendeten Klauseln bezüglich der Teilzahlungsvereinbarungen nur die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent verrechnet werden dürfen. Die Zinsdifferenz muss an die Betroffenen rückerstattet werden.
Laufende oder beendete Abzahlungen
Unsere Sammelaktion umfasst sowohl beendete Abzahlungskäufe sowie aufrechte Teilzahlungs-Verträge, die als Basis die gesetzwidrigen Klauseln hatten. Davon betroffen sind jedenfalls vereinbarte Teilzahlungsverträge bis Oktober 2020.
260 Euro Zinsen bei 1.000 Euro Kaufpreis zurückerhalten
Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe des zu bezahlenden Kaufpreises sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. Beispielsweise würden Betroffene bei einem Abzahlungskauf von 1.000 Euro, mit einer Laufzeit von 3 Jahren, rund 260 Euro an Zinsen rückerstattet bekommen.
Melden Sie sich noch bis 31. Juli 2022 unter www.verbraucherrecht.at/universalversand kostenlos zu unserer Sammelaktion an.
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