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Illustration zeigt wie eine Frau einem Mann mit einem Magneten Geld aus der Tasche holt
Gebühren ohne Leistung bzw. Aufwand sind, sagen die Gerichte, nicht erlaubt Bild: Na_Studio/Shutterstock

Dornbirner Sparkasse: Kreditgebühr unzulässig - Geld zurück

Wo war die Leistung? Dornbirner Sparkasse zahlte Kreditgebühr zurück.

Herr und Frau Nicolic nehmen 2015 bei der Dornbirner Sparkasse einen Kredit auf. Zu den Zinsen kommen noch eine Ausfertigungsgebühr sowie Kosten für Beglaubigung und Grundbuch, Scanning- und Lustrierungsgebühr. 

Über 1900 Euro zurückgezahlt

Wir haben die Dornbirner Sparkasse an aktuelle Urteile des Obersten und des Europäischen Gerichtshofes erinnert. (Lesen Sie auch: Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr der WSK-Bank) Gebühren dürfen nur dann verrechnet werden, wenn ihnen echte Leistungen gegenüberstehen. Sonst kann ich als Kund:in nicht beurteilen, wofür die Gebühren verwendet werden und ob es Überschneidungen gibt. Das wäre intransparent und unzulässig. 

Wir waren erfolgreich: Die Dornbirner Sparkasse zahlte über 1900 Euro zurück.

Aber was ist eine Lustrierungsgebühr?

Aber was ist eine Lustrierungsgebühr? Eine Spur führt zu den Römern: Lustrum – das ist ein Reinigungs- und Sühneopfer nach der Steuereinschätzung und Musterung der Bürger. Die andere Spur führt zur Lustration: Das ist die Entfernung politisch belasteter Mitarbeiter im Zuge der Demokratisierung. Wir hoffen, dass die Dornbirner Sparkasse dafür nichts verrechnet hat. 

Schuld aus Grundbuch gelöscht

Wahrscheinlich ist damit eine Löschungsgebühr gemeint. Also ein finanzielles Opfer, das Banken einheben, wenn der Kredit zurückgezahlt und die Sicherung bzw. Schuld (z.B. eine Hypothek) aus dem Grundbuch gelöscht wird. Lateinisch „lustrare“ bedeutet reinigen, hell machen. Ist die Bank entfernt, ist das Grundbuch wieder sauber.

Kein Einzelfall

Die Dornbirner Sparkasse ist kein Einzelfall. Lesen Sie auch: Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr der WSK-Bank

Betreut hat den Fall ...

Elisabeth Barth - Expertin für allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Mag.ª Elisabeth Barth - Juristin: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

... Mag. Elisabeth Barth, Juristin in unserer Beratung. 

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung.

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