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Auf Tisch stehen Kalender, Taschenrechner und Stapel voll Münzen
Bild: Shutterstock/Doucefleur

Höhe der Inkassogebühren

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.

Frage

Ich habe eine Rechnung von gerade mal einem Euro vergessen zu begleichen und muss jetzt über 66 Euro Inkassokosten bezahlen. Ist das nicht ein bisschen zu hoch?

Antwort

Die Höchstsätze von Inkassoinstituten sind gesetzlich festgelegt. Ein Gläubiger kann nur den durch den Zahlungsverzug des Schuldners entstandenen Schaden fordern, konkret sind das die Eintreibungskosten, die ihm durch das Inkassobüro entstehen. Jeder Geschädigte hat die Verpflichtung, den Schaden möglichst gering zu halten. Bei einer Forderung von einem Euro ist durch das Entstehen von 66 Euro Inkassokosten der Schaden definitiv nicht gering gehalten. 

Pius Timmerer - Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht
Mag. Pius Timmerer, Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht Bild: VKI

Ebenso müssen die Inkassokosten in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Dies tun sie im vorliegenden Fall sicherlich nicht, weswegen die Inkassoforderung in dieser Höhe nicht zulässig ist.

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