Was tun mit alten Tickets bei neuen Tarifen?
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.
Frage
Früher konnte ich nach einer Preiserhöhung alte Fahrscheine, die noch nicht eingelöst waren, bei den Wiener Linien gegen Aufzahlung des Differenzbetrags umtauschen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Sind meine Fahrkarten nicht eine Art Gutschein und damit 30 Jahre lang einlösbar?
Antwort
Bei einer Fahrkarte handelt es sich nicht um einen Gutschein im herkömmlichen Sinn, sondern um ein Wertzeichen, das gegen Entrichtung eines Entgelts zur Benutzung eines öffentlichen Transportmittels berechtigt. Die Karte gilt nicht per Gesetz unbegrenzt, der Betreiber kann sich aber freiwillig dazu entscheiden, sie umzutauschen. Außerdem kann sich der Betreiber aussuchen, wie lange die Fahrkarten gelten sollen. Bei einem Zugticket ist daher auch immer ein Gültigkeitszeitraum angegeben.
Ähnlich ist die Situation bei Wiener Parkscheinen für Kurzparkzonen: Seit dem 1.1.2023 sind die neuen Parkscheine zu verwenden, allerdings konnten Parkscheine mit dem alten Tarif noch sechs Monate (bis Ende Juni 2023) aufgebraucht werden. Eine Rückgabe bzw. einen Umtausch von Parkscheinen schließt die Stadt Wien aus.
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