Zum Inhalt
Person entwertet am Weg zur Ubahn in Wien ihr Ticket
Bild: Shutterstock/Francesco Scatena

Was tun mit alten Tickets bei neuen Tarifen?

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.

Frage

Früher konnte ich nach einer Preiserhöhung alte Fahrscheine, die noch nicht eingelöst waren, bei den Wiener Linien gegen Aufzahlung des Differenzbetrags umtauschen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Sind meine Fahrkarten nicht eine Art Gutschein und damit 30 Jahre lang einlösbar?

Antwort

Bei einer Fahrkarte handelt es sich nicht um einen Gutschein im herkömmlichen Sinn, sondern um ein Wertzeichen, das gegen Entrichtung eines Entgelts zur Benutzung eines öffentlichen Transportmittels berechtigt. Die Karte gilt nicht per Gesetz unbegrenzt, der Betreiber kann sich aber freiwillig dazu entscheiden, sie umzutauschen. Außerdem kann sich der Betreiber aussuchen, wie lange die Fahrkarten gelten sollen. Bei einem Zugticket ist daher auch immer ein Gültigkeitszeitraum angegeben.

Pius Timmerer - Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht
Mag. Pius Timmerer, Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht Bild: VKI

Ähnlich ist die Situation bei Wiener Parkscheinen für Kurzparkzonen: Seit dem 1.1.2023 sind die neuen Parkscheine zu verwenden, allerdings konnten Parkscheine mit dem alten Tarif noch sechs Monate (bis Ende Juni 2023) aufgebraucht werden. Eine Rückgabe bzw. einen Umtausch von Parkscheinen schließt die Stadt Wien aus.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Bargeldlose Zahlungen - Finanzieller Nachteil

Bargeldlose Zahlungen - Finanzieller Nachteil

"Wegen der Covid-Infektionen sollen wir ja bargeldlos bezahlen. Bei meinem Bankkonto ist aber nur eine bestimmte Anzahl an Kartenabbuchungen inkludiert. Jede weitere Einzelabbuchung wird dann berechnet." - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Bernd Lausecker.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang