Energiekostenzuschlag auf Rechnung
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Manuela Robinson, Leiterin des Bereichs Beratung im Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Frage
Nachdem ich letztens einen Besen gekauft hatte, fand ich auf der Rechnung einen Energiekostenzuschlag von 1,80 Euro. Ist das erlaubt?
Antwort
Konsument:innen müssen vor Abschluss des Vertrages über den Preis und alle sonstigen Kosten in klarer und verständlicher Weise informiert werden. So soll ihnen ein Produktvergleich und eine fundierte Entscheidung ermöglicht werden. Unzulässig wäre die Verrechnung des Zuschlages, wenn dieser völlig überraschend auf der Rechnung auftaucht. Wird darüber aber noch vor der kostenpflichtigen Bestellung informiert, liegt die Verrechnung im Rahmen der freien Preisgestaltung des Unternehmens.
Anders verhält es sich bei Dauerverträgen, wie etwa bei einem Mitgliedvertrag im Fitnessstudio. In laufenden Verträgen sind Preisänderungen nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zulässig.
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