Zum Inhalt
Energiesparlampen, Geldscheine und ein Taschenrechner liegen am Tisch
Bild: pundapanda/Shutterstock

Energiekostenzuschlag auf Rechnung

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Manuela Robinson, Leiterin des Bereichs Beratung im Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Frage

Nachdem ich letztens einen Besen gekauft hatte, fand ich auf der Rechnung einen Energiekostenzuschlag von 1,80 Euro. Ist das erlaubt?

Antwort

Konsument:innen müssen vor Abschluss des Vertrages über den Preis und alle sonstigen Kosten in klarer und verständlicher Weise informiert werden. So soll ihnen ein Produktvergleich und eine fundierte Entscheidung ermöglicht werden. Unzulässig wäre die Verrechnung des Zuschlages, wenn dieser völlig überraschend auf der Rechnung auftaucht. Wird darüber aber noch vor der kostenpflichtigen Bestellung informiert, liegt die Verrechnung im Rahmen der freien Preisgestaltung des Unternehmens.

Manuela Robinson - Juristin: allgemeines Konsumenten-, Banken- u. Versicherungsrecht
Mag.ª Manuela Robinson - Juristin: allgemeines Konsumenten-, Banken- u. Versicherungsrecht Bild: VKI

Anders verhält es sich bei Dauerverträgen, wie etwa bei einem Mitgliedvertrag im Fitnessstudio. In laufenden Verträgen sind Preisänderungen nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zulässig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang