Stornogebühren in Restaurants
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.
Frage
Als wir letztens in einem Wiener Lokal reservierten, hieß es, dass eine Stornierung nur bis zu zehn Stunden vorher kostenfrei möglich wäre, danach würden 145 Euro pro Person in Rechnung gestellt. Ist so etwas rechtlich gesehen haltbar?
Antwort
Grundsätzlich ist eine Stornoregelung in Restaurants zulässig, allerdings muss vor der Reservierung in den AGB darauf hingewiesen werden. Die Höhe der Stornogebühren ist grundsätzlich nicht gedeckelt, laut den Gerichten darf sie aber nicht „unverhältnismäßig“ sein. Bei einem teuren Lokal kann eine Stornogebühr in dieser Höhe gängig sein. Ebenso ist es zulässig, ein Zeitfenster für die kostenlose Stornierung festzulegen.
Es stimmt zwar, dass in zehn Stunden eine Ersatzreservierung gefunden werden kann, grundsätzlich kann das Restaurant aber auch festlegen, dass eine kostenfreie Stornierung gar nicht möglich ist. Es liegt im Rahmen der Vertragsfreiheit, dass das Restaurant seine Reservierungskonditionen festlegen darf. Ebenso wie es in der Freiheit der Konsument:innen liegt, dieses Lokal nicht zu besuchen.
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