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Barkeeperin füllt Leitungswasser in ein Glas
Bild: Shutterstock/Branislav Nenin

Preis für Leitungswasser

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.

Frage

Letztens zahlte ich in einem Lokal für einen halben Liter Leitungswasser 3,40 Euro. Dürfen Gastronom:innen dafür verlangen, was sie möchten? 

Antwort

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Preise für Leitungswasser. Gastronom:innen können somit für das Leitungswasser verlangen, so viel sie möchten. Bei Getränkepreisen gibt es lediglich die Vorschrift in §112 Abs 4 GewO. 

Pius Timmerer - Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht
Mag. Pius Timmerer, Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht Bild: VKI

Diese besagt, dass in Betrieben, in denen auch alkoholische ­Getränke ausgeschenkt werden, die zwei billigsten nicht alko­holi­schen Getränke nicht teurer sein dürfen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich orientiert sich am Literpreis.

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