Preis für Leitungswasser
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.
Frage
Letztens zahlte ich in einem Lokal für einen halben Liter Leitungswasser 3,40 Euro. Dürfen Gastronom:innen dafür verlangen, was sie möchten?
Antwort
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Preise für Leitungswasser. Gastronom:innen können somit für das Leitungswasser verlangen, so viel sie möchten. Bei Getränkepreisen gibt es lediglich die Vorschrift in §112 Abs 4 GewO.
Diese besagt, dass in Betrieben, in denen auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, die zwei billigsten nicht alkoholischen Getränke nicht teurer sein dürfen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich orientiert sich am Literpreis.
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