Zum Inhalt
Barkeeperin füllt Leitungswasser in ein Glas
Bild: Shutterstock/Branislav Nenin

Preis für Leitungswasser

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, heute Pius Timmerer, Jurist in der Rechtsberatung mit den Schwerpunkten Gewährleistungs- und Reiserecht.

Frage

Letztens zahlte ich in einem Lokal für einen halben Liter Leitungswasser 3,40 Euro. Dürfen Gastronom:innen dafür verlangen, was sie möchten? 

Antwort

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Preise für Leitungswasser. Gastronom:innen können somit für das Leitungswasser verlangen, so viel sie möchten. Bei Getränkepreisen gibt es lediglich die Vorschrift in §112 Abs 4 GewO. 

Pius Timmerer - Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht
Mag. Pius Timmerer, Jurist: Beratung national, Gewährleistungs- und Reiserecht Bild: VKI

Diese besagt, dass in Betrieben, in denen auch alkoholische ­Getränke ausgeschenkt werden, die zwei billigsten nicht alko­holi­schen Getränke nicht teurer sein dürfen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich orientiert sich am Literpreis.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang