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Frau ist umgeben von Geschenken und Geschenkpapier, hält eine Tasse Kaffee in der Hand und arbeitet am Macbook
Bild: Shutterstock/Tijana Simic

Tipps für den Geschenkekauf

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Mag.a Elisabeth Barth, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum, Bereich Beratung.

Frage

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin dafür auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Antwort

Grundsätzlich kann man durch sorgfältiges Preisevergleichen im Vorfeld sehr günstige Angebote finden und ein wahres Schnäppchen ergattern. Zu beachten ist, dass es bei Kaufabschlüssen im stationären Handel kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt. Sollte das Smartphone dann nicht gefallen, kann es nicht mehr zurückgegeben werden.

Rücktrittsrecht bei Online-Käufen

Anders ist die Lage bei online abgeschlossenen Käufen, hier gibt es innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ein Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Zu beachten ist jedoch, dass es gerade online auch viele Fakeshops oder unseriöse Anbieter gibt.

Prüfen Sie bei Onlinekäufen stets das Impressum: Gibt es eines? Sind die Firmen- und Kontaktdaten vollständig angegeben? In welchem Land hat das Unternehmen seinen Sitz? Vorsichtig sollte man auch sein, wenn die Website optische oder sprachliche Auffälligkeiten hat und die Zahlung nur per Vorauskasse erfolgen soll.

Schnäppchen-Fallen vermeiden

Allgemein kann gesagt werden, dass Angebote, die zu schön sind, um wahr zu sein, meist auch nicht wahr sind. Das gilt auch bei Schlussverkäufen und Aktionswochen wie Black Friday gegen Ende November oder Weihnachtsangeboten. Hier wird oft mit zeitlich ablaufenden Angeboten ein außerordentlich guter Deal vorgetäuscht. Schnell zuschlagen und eins der wenigen verbliebenen Stücke schnell kaufen, heißt es.

Zum Beispiel wird mit einer Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) der Hersteller oder mit Stattpreisen geworben. Die UVP hat oft nichts mit realen Marktpreisen zu tun. Die angeblichen Ermäßigungen bei „Statt-Angeboten“ kommen oft durch künstliches Anheben der Preise vor der Aktionswoche zustande, wie langfristige Untersuchungen zeigen.

Elisabeth Barth - Expertin für allgemeines Konsumenten-, Banken- und Versicherungsrecht
Mag.ª Elisabeth Barth - Juristin: grenzüberschreitende Agenden Bild: VKI

Preisvergleichsplattformen nutzen

Am besten ist es, Preisvergleichsplattformen zu nutzen, Wissen über den üblichen Preis parat zu haben und nicht spontan und voreilig zu kaufen. Lassen Sie sich nicht durch angebliche Last-Minute-Schnäppchen in die Falle locken!

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Bild: ECC-net

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