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Papiersack Gemüse und Obst auf dunklem Hintergrund
Bild: Kucher A / Shutterstock.com

Haltbarkeitsdatum beim Online-Kauf?

Sie fragen - wir antworten: unsere Expertinnen und Experten beantworten Leserfragen - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Frage

"Warum muss eigentlich bei Online-Käufen in Supermärkten kein Haltbarkeitsdatum der Ware, die man bestellen möchte, angegeben sein? Wenn ich selbst einkaufen gehen, vergleiche ich diese Daten und nehme das Produkt, das für meine Zwecke noch lange genug haltbar sein wird."

Antwort

Teresa Bauer, BSc, MSc
Teresa Bauer, BSc, MSc - Ernährungswissenschaftlerin beim VKI Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Anbieter müssen beim Verkauf über einen Onlineshop das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nicht angeben. Erst bei der Lieferung muss diese Information zur Verfügung stehen.

Ein Recht auf eine bestimmte Haltbarkeit der Ware haben Kundinnen und Kunden leider nicht. Gerade jedoch bei leicht verderblichen Lebensmitteln wird eine gewisse Vorlaufzeit bis zur Überschreitung des MHD erwartet.

Ist das MHD bereits erreicht oder überschritten, muss dieser Umstand online gekennzeichnet werden.

Freiwillige Angabe

Für Online-Anbieter bedeutet die Angabe des MHD einen großen Verwaltungsaufwand, weshalb viele auf diese freiwillige Angabe verzichten. Wir sprechen uns dafür aus, dass eine gewisse Mindesthaltbarkeit bereits beim Kauf ersichtlich ist. Manche Onlineshops geben diese Info bereits an oder garantieren sogar eine gewisse Mindesthaltbarkeit.

Verdorbene oder beschädigte Lebensmittel können Sie jedenfalls direkt beim Onlineshop-Betreiber reklamieren.

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