Mindesthaltbarkeitsdatum online
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Frage
"Wenn ich Lebensmittel online einkaufe, weiß ich das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht. Müsste der Händler es nicht angeben?"
Antwort
In Online-Lebensmittel-Shops muss das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nicht angegeben werden. Erst bei der Lieferung muss es ersichtlich sein. Ein Recht auf eine bestimmte Haltbarkeit der Ware haben Kundinnen und Kunden nicht.
Für Online-Anbieter ist die Angabe des MHD ein großer Aufwand, deshalb verzichten viele auf diese freiwillige Angabe. Ist das MHD bei Produkten bereits erreicht bzw. überschritten, muss das aber sehr wohl online gekennzeichnet werden.
Reklamationen
Manche Onlineshops geben bereits eine übliche Mindesthaltbarkeit für das jeweilige Produkt an bzw. garantieren sogar eine gewisse Mindesthaltbarkeit ab dem Lieferzeitpunkt. Wenn Sie beim Online-Einkauf verdorbene oder beschädigte Lebensmittel bekommen, können Sie diese jedenfalls direkt beim Onlineshop reklamieren.
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