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Mindesthaltbarkeitsdatum - Rechtliche Aspekte

"Mir wurde das Müesli vor Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ranzig. Ich habe beim Hersteller reklamiert. Er meinte, das MHD beziehe sich nur auf ungeöffnete Produkte. Stimmt das? Welchen Rechtsanspruch habe ich, wenn Lebensmittel vor Ende des MHD ungenießbar werden?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Barbara Bauer.

VKI-Juristin Dr. Barbara Bauer (Bild: VKI)
Dr. Barbara
Bauer

Gillt nur für ungeöffnete Produkte

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich auf originalverpackte bzw. ungeöffnete Waren. In Ihrem Fall können Sie daher keine Ansprüche geltend machen. Grundsätzlich: Das Mindesthaltbarkeitsdatum gehört zu den wesentlichen Produkteigenschaften. Der Produzent bzw. Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass das Produkt seine spezifischen Eigenschaften behält und verzehrfähig bleibt.

Gewährleistungsansprüche

Ist das nicht der Fall, ist das Produkt diesbezüglich „mangelhaft“ und der Verbraucher hat Gewährleistungsansprüche. Das heißt, er kann das mangelhafte Produkt gegen ein neues eintauschen oder gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Funktioniert das nicht, bleibt in Wien nur der Weg aufs Marktamt (in jenem Bezirk, in dem das Lebensmittel gekauft wurde), in den anderen Bundesländern der Weg zur Lebensmittelpolizei (in der Bezirkshauptmannschaft). Es schadet auch nie, den Hersteller (mit Foto, Mindesthaltbarkeit und Adresse des Geschäftes) zu verständigen.

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