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Ein Haufen weißes Titandioxid-Pulver mit einem Löffel.
Bei dem weißen Pulver handelt es sich um Titandioxid. Dieses ist innerhalb der EU in Lebensmitteln verboten. Bei Medikamenten oder Drogerieprodukten sieht die Lage dagegen anders aus. Bild: Meowcyber/Shutterstock.com

Gefährliches Titandioxid?

Sie fragen - wir antworten: unsere Expertinnen und Experten beantworten Leserfragen - hier DI Dr. Birgit Schiller.

Frage

"Ihrer Zeitschrift entnehme ich, dass die EU Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff verboten hat. Wie verhält es sich bei Medikamenten, Zahnpasten, Sonnenschutzmitteln etc.?"

Antwort

DI Dr. Birgit Schiller
Bild: VKI

Die Situation mit Titandioxid ist derzeit nicht so einfach. Die Bewertung von Titandioxid als möglicherweise krebserregend bei Verzehr ist noch sehr neu. Bei Medikamenten ist die Sache noch komplexer. Sie enthalten Titandioxid nicht nur als „hübsche weiße Farbe“, sondern zum Schutz der wirksamen Inhaltstoffe, denn Titandioxid-Bezüge schützen vor einer Schädigung durch UV-Strahlung. Der Nutzen vom Arzt verschriebener Medikamente übersteigt sicherlich das mögliche Risiko durch Titandioxid.

Als Zusatzstoff in Arzneimitteln weiterhin erlaubt

Laut Analyse der Europäischen Arzneimittelbehörde bleibt Titandioxid derzeit als Zusatzstoff in Arzneimitteln erlaubt. Es müssen geeignete Alternativen untersucht und geprüft werden, um negative Auswirkungen auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln auszuschließen. In etwa drei Jahren ist eine Neubewertung geplant.

Persönliches Risiko minimieren

Als Konsument können Sie sich vom Vorsorge-Prinzip leiten lassen und Ihr persönliches Risiko minimieren. Überall, wo Titandioxid nicht nötig ist und weggelassen werden kann - etwa bei Lippenpflege oder Zahnpasta -, können Sie darauf verzichten. Somit wird die Gesamtaufnahme verringert.

Wir wissen, dass dies nicht immer einfach ist. Gerade bei Zahnpasten fehlen oft Alternativen ohne Titandioxid. Es ist unser Anliegen, hier mit den Herstellern in Kontakt zu treten und für mehr Sicherheit der Verbraucher zu intervenieren.

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