"Ich habe bei einigen Mehlen gravierende Mengendefizite festgestellt: statt 1.000 g einmal 979, ein anderes Mal 989 g. Wie groß darf denn der Unterschied zwischen angegebener Nettofüllmenge und tatsächlicher Menge sein?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.
Fertigpackungsverordnung
Lebensmittel dieser Packungsgröße unterliegen der Fertigpackungsverordnung. Demnach muss eine Produktionscharge von 1 kg Mehl – wie in Ihrem Fall – im Mittel auch 1 kg Mehl enthalten. Abweichungen sind aber gesetzlich erlaubt. Bei 1 kg Füllmenge dürfen ganz wenige Packungen zwischen 1.000 g und 985 g enthalten und keine Packung weniger als 970 g, sofern im Schnitt mindestens 1.000 g enthalten sind. Die Gewichtsermittlung muss zudem mit geeichten Waagen erfolgen.
Weiterer wichtiger Punkt: Für die Ermittlung gilt der Zeitpunkt der Abfüllung. Nach langer Lagerung kann ein Packerl durchaus um einiges weniger enthalten, als außen draufsteht. Denn Mehl verliert z.B. durch die Lagerung Wasser. Weitere Informationen können Sie folgendem Online-Artikel entnehmen: Lebensmittel-Füllmengen - Was heißt da voll?.