Fürs Esseneinpacken zahlen?
Sie fragen – wir antworten: Unsere Expertinnen und Experten beantworten Leserfragen – dieses Mal Lukas Hofmann, Jurist in der Beratung.
Frage
Als ich mir letztens eine Pizza selbst im Lokal abgeholt habe, wurden 50 Cent für den Karton verrechnet. Auch in einem anderen Restaurant sah ich auf der Rechnung plötzlich 1,70 Euro für Verpackungsmaterial meines nicht aufgegessenen Gerichts. Ist diese „Überraschung“ auf der Rechnung erlaubt?
Antwort
Die Restaurants können ihre Preise selbstständig festsetzen und somit auch 50 Cent für den Pizzakarton bei Selbstabholung verrechnen. Die Kosten für den Pizzakarton müssen aber für den Kunden bei der Bestellung ersichtlich sein und somit Vertragsinhalt werden. Unzulässig wäre es, den Konsumenten plötzlich bei der Abholung mit diesen Zusatzkosten zu überraschen. Im Restaurant ging das Personal davon aus, die Verpackung verrechnen zu können.
Der Kunde hingegen geht von einem kostenlosen Dienst aus. Die Frage ist, ob das Verpackungsangebot des Servicepersonals so verstanden werden kann, dass es gratis erfolgt. Dabei stellt man auf den objektiven Erklärungswert ab. Bietet das Servicepersonal von sich aus an, das übrig gebliebene Gericht einzupacken, wird ein redlicher Erklärungsempfänger wohl davon ausgehen können, dass das Einpacken unentgeltlich erfolgt. Es kann somit nichts dafür verrechnet werden.
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