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Frau steht vor Selbstbedienungs-Backbox im Supermarkt
Bild: Shutterstock/Lucigerma

Woher kommen Backwaren aus Selbstbedienung?

Sie fragen – wir antworten: Unsere Expert:innen beantworten Ihre Fragen, dieses Mal Teresa Bauer, Ernährungswissenschafterin.

Frage

Muss bei offenem Gebäck – etwa in den Backboxen in Supermärkten – das Herkunftsland angegeben sein? Am Regalschild stehen oft nur Preis und Zutaten. Auf Nachfrage habe ich bei einem Discounter erfahren, dass die Baguettes aus Spanien stammen. Wie soll man herausfinden, was man da eigentlich kauft?

Antwort

Leider muss bei Brot und Gebäck (egal, ob vorverpackt oder unverpackt in Selbstbedienung) kein Herkunftsland angegeben werden. Bei den meisten frischen Obst- und ­Gemüsearten sowie u. a. auch bei verpacktem Frischfleisch, Fisch, Honig oder Bio-Lebensmitteln muss das Ursprungsland angegeben werden.

Bei verarbeiteten Produkten (dazu zählen z. B. ­Trockenobst, Konserven, Marmelade, geröstete Nüsse, Tiefkühlgemüse und Nudeln) muss die Herkunft nicht angegeben werden, der Hersteller kann dies jedoch freiwillig tun. 

Bei Bio-Lebensmitteln ist die Angabe der Herkunft der landwirtschaftlichen Zutaten verpflichtend. Rechtlich ist es aber etwa bei Bio-Konserven ausreichend, die Herkunft der Rohstoffe mit der Kennzeichnung „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ anzugeben. Alternativ kann auch das konkrete Herkunftsland des Erzeugnisses genannt werden, wie es bei vielen Bio-Produkten (die vorrangig aus einer Zutat bestehen, wie z. B. Linsen, Haferflocken) bereits gemacht wird.

Teresa Bauer - Expertin: Ernährung
Teresa Bauer, BSc, MSc - Expertin: Ernährung Bild: VKI

Seit April 2020 ist zudem eine zusätzliche Regelung in Kraft: Die Herkunft der primären Zutat in einem Lebensmittel muss gekennzeichnet werden, wenn eine freiwillige Angabe zur Herkunft des Produkts auf der Verpackung gemacht wird (z. B. „hergestellt in Österreich“, Abbildung der österreichischen Flagge), die Primärzutat aber nicht aus diesem Land stammt.

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