Aufgetautes Fleisch im Handel
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Frage
Letztens habe ich ein gekühltes Rinderfilet beim Diskonter gekauft und zu Hause im Kleingedruckten auf der Rückseite gelesen, dass es bereits eingefroren war. Ist das erlaubt und darf ich das Fleisch dann erneut einfrieren?
Antwort
Grundsätzlich darf auch Tiefkühlfleisch, das aufgetaut wurde, verkauft werden. Allerdings müssen Händler die Käufer:innen über diesen Umstand informieren – z. B. durch einen Vermerk auf der Verpackung. Die Lebensmittelinformationsverordnung verlangt, dass bei Lebensmitteln, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden, der Hinweis „aufgetaut“ zur Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels hinzugefügt wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Dazu zählen insbesondere Lebensmittel, bei denen das Einfrieren ein technologisch notwendiger Schritt im Herstellungsprozess ist (z. B. Fisch, der zum Rohverzehr bestimmt ist) bzw. bei denen das Auftauen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder Qualität des Lebensmittels hat (z. B. bei Butter). Auch gilt diese Vorschrift nicht, wenn nur einzelne Zutaten eingefroren waren, nicht aber das gesamte Endprodukt (z. B. mariniertes Fleisch).
Fleisch, das bereits zuvor tiefgekühlt war, sollte nicht wieder eingefroren werden. Durch Tiefkühlen werden eventuell vorhandene Mikroorganismen nicht abgetötet. Durch neuerliches Auftauen können sich diese Keime rasch vermehren. Wenn doch einmal zu viel Fleisch eingekauft wurde, welches zuvor eingefroren war, können Sie das Fleisch zubereiten und im gegarten Zustand als Gericht einfrieren. Konsistenz und Geschmack leiden jedoch unter einem zweiten Einfriervorgang.
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