"Ich habe fürs Grillen entdarmte Bio-Garnelen gekauft. Vor der Zubereitung habe ich gesehen, dass diese gar nicht entdarmt sind, und selbst die Därme entfernt. Muss ich akzeptieren, dass in der Packung nicht das drin ist, was draußen draufsteht?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.
Beim Hersteller reklamieren
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein Produkt erstehen, das nicht in Ordnung ist, können Sie beim Hersteller bzw. Supermarkt reklamieren. Der Kassenbon wird hier als Beweismittel herangezogen. Aus Kulanzgründen ist eine Reklamation meist auch ohne Kassenbon möglich; vor allem, wenn es sich um Eigenmarken-Produkte handelt. Zeigt sich der Händler nicht einsichtig oder kaufen Sie öfter Ware, die nicht in Ordnung ist, können Sie sich an das Marktamt bzw. in den Bundesländern an die Lebensmittelaufsicht wenden.
Missverständnis
In Ihrem Fall dürfte es sich aber um ein Missverständnis handeln. Wir haben den Händler Ihres Produktes angeschrieben. Er versichert, dass ausschließlich entdarmte Garnelen eingesetzt werden. Er geht anhand des mitgeschickten Fotos jedoch davon aus, dass Sie die braun-grünen Streifen auf der inneren gekrümmten Bauchseite der Garnele als Darm identifiziert haben.
Tatsächlich handle es sich hier aber um die sogenannten Nervenstränge. Der Darm wiederum befinde sich auf der Rückenseite der Garnele. Der Nervenstrang werde grundsätzlich nicht entfernt und könne bedenkenlos verzehrt werden. Er verfärbe sich beim Kochen in einen gut sichtbaren roten Streifen.