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Lebensmittelverschwendung - Noch gut?

Die Haltbarkeit von Lebensmitteln ist begrenzt. Doch wann ist ein Produkt noch genießbar und wann sollte es besser entsorgt werden?

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Joghurt steht schon etwas länger im Kühlschrank und das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bereits seit ein paar Tagen abgelaufen. Für viele Konsumenten ist klar: ab in den Müll damit. Aber ist das wirklich notwendig? „Nein“, sagt VKI-Ernährungs- und Lebensmittel­expertin Teresa Bauer. „Bestimmte Lebensmittel sind oft noch weit nach dem auf­gedruckten Datum verzehrbar. Das MHD ist lediglich als Empfehlung zu betrachten.“

Intakte Verpackung

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt allerdings nur, wenn die Verpackung nicht ­geöffnet oder beschädigt wurde und die Ware so aufbewahrt wurde, wie es auf der Verpackung angegeben ist. Ist die Verpackung nicht mehr intakt, können Feuchtigkeit, Sauerstoff und Mikroorganismen den Verderb beschleunigen. Das gilt auch, wenn Produkte, die gekühlt werden ­müssen, bei Zimmertemperatur gelagert wurden.

­Lebensmittel dürfen, wenn die Ware einwandfrei ist, sogar noch nach Ablauf des MHD verkauft werden. „Das MHD dient den Herstellern in erster Linie zur rechtlichen Absicherung. Sobald es überschritten ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern der Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt“, sagt Teresa Bauer. Gängige Praxis in vielen Geschäften ist es, Lebensmittel mit abgelaufenem MHD zu einem ­reduzierten Preis anzubieten.

Ausnahmen

Einige Lebensmittel sind laut Lebensmittelinformationsverordnung von der Kennzeichnung eines MHD ausgenommen. Darunter fallen etwa frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, Salz, Zucker oder auch Wein und Spirituosen. Zucker und Salz ­gelten als praktisch nicht verderblich, da sie kein ungebundenes Wasser enthalten, in dem Mikroorganismen wachsen bzw. sich vermehren könnten. Sind dem Salz jedoch Kräuter oder Jod zugesetzt, muss ein MHD angegeben werden.

Sensorisch prüfen

Verbrauchsdatum

Bei dem auf sehr empfindlichen Waren wie rohem Fleisch, Faschiertem oder Fisch aufgedruckten Datum handelt es sich um ein Verbrauchsdatum. Dieses sollte auf jeden Fall eingehalten werden, da Keime und Bakterien sich bei diesen Produkten rasch vermehren können. Selbst wenn Faschiertes oder rohes Fleisch nach Ablauf des Verbrauchsdatums sensorisch noch in Ordnung scheint, kann es bereits stark belastet sein. Lebensmittel, bei denen das Verbrauchsdatum überschritten ist, dürfen nicht mehr verkauft werden und sollten immer entsorgt werden.

Sensorisch prüfen

Grundsätzlich sollte man sich nicht auf das MHD oder das Verbrauchsdatum verlassen, sondern jedes Produkt vor der Verwendung bzw. dem Verzehr sensorisch überprüfen. Im Zweifelsfall gilt: Lebensmittel besser wegwerfen. Insbesondere ­Kinder, schwangere oder stillende Frauen ­sowie ältere ­Personen sollten nur Lebensmittel konsumieren, die optisch, olfaktorisch und ­geschmacklich in Ordnung sind.

Verdor­bene Ware wird auch durch Erhitzen nicht wieder genussfähig. Schimmelpilze können etwa krebserregende Mykotoxine bilden, die meist hitzeresistent sind. Hat sich Schimmel auf Milchprodukten, Aufstrichen oder Brot gebildet, ist das gesamte Lebensmittel zu entsorgen.

Anzeichen für einen Verderb sind:

  • oberflächliche Veränderungen (die sich z.B. auch ausbreiten), Schimmel­rasen, Verfärbungen, ausgetrocknete Stellen, veränderte Konsistenz (z.B. ­geleeartig, Fäden ziehend), aufgeblähte Verpackungen, matschige Stellen bei Obst und Gemüse, Insektenbefall
  • ein muffiger, säuerlicher oder ranziger Geruch
  • ein ungewohnt bitterer oder säuerlicher Geschmack

Zutaten prüfen

Beim Kochen und Backen sollte jede einzelne Zutat eines Gerichts daraufhin überprüft ­werden, ob sie in Ordnung ist. Werden etwa geriebene Nüsse, die ranzig sind, für einen Kuchen verwendet, wird das Endprodukt mit großer Wahrscheinlichkeit im Müll landen. Damit werden auch jene Zutaten entsorgt, die vollkommen in Ordnung waren.

Haltbarkeit von Lebensmitteln

Eier, Fleisch, Fisch, Wurst

Auf eiweißreichen Lebensmitteln wachsen bzw. vermehren Keime sich besonders gut. Ein Befall auf Fleisch- und Wurstwaren macht sich durch einen säuerlichen Geruch bemerkbar.

Eier, deren MHD überschritten ist, kann man für einen „Frische-Test“ in ein Gefäß mit Wasser legen. Die Schale von Eiern wird im Lauf der Zeit poröser, dadurch dringt Luft in das Ei ein. Bleibt das Ei am Boden des Gefäßes liegen, ist es in Ordnung. Schwebt es im Wasser, kann es in durchgegartem Zustand noch verzehrt werden. Schwimmt es an der Oberfläche, sollte es entsorgt werden. Ein Ei mit überschrittenem MHD sollte man nicht mehr roh verwenden (z.B. für Tiramisu).

Milchprodukte

Verschlossene und gut gekühlte Natur- oder Fruchtjoghurts sind oft weit über das MHD hinaus genießbar. Dennoch sollte man, bevor man das Produkt verzehrt, eine Geschmacksprobe machen. Wenn Molke sich oberflächlich auf Joghurt absetzt, ist das ein natürlicher Prozess und kein Zeichen von Verderb. Rahm, Schlagobers oder Topfen können in geöffnetem Zustand rasch ungenießbar werden.

Verschimmelten Weichkäse sollte man sofort entsorgen. Hartkäse (z.B. Parmesan) mit vereinzelten schimmeligen Stellen kann noch verwendet werden, wenn man die betroffenen Stellen großflächig wegschneidet. Das nicht befallene Stück sollte man einer Geruchs- und Geschmacksprobe unterziehen. Geriebener Käse ist bei Schimmelbefall vollständig zu entsorgen.

Säfte und Smoothies

Diese Produkte sind meist noch einige Zeit über das MHD hinaus haltbar. Einmal geöffnet, sollten sie im Kühlschrank gelagert und rasch verbraucht werden. Schmeckt Saft muffig, sollte er sofort entsorgt werden. Das gilt auch, wenn sich beim Ausgießen kleine „Wölkchen“ oder Schleimbrocken zeigen.

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