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Lebensmittelverschwendung - Noch gut?

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Die Haltbarkeit von Lebensmitteln ist begrenzt. Doch wann ist ein Produkt noch genießbar und wann sollte es besser entsorgt werden?

Mindesthaltbarkeitsdatum

Das Joghurt steht schon etwas länger im Kühlschrank und das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bereits seit ein paar Tagen abgelaufen. Für viele Konsumenten ist klar: ab in den Müll damit. Aber ist das wirklich notwendig? „Nein“, sagt VKI-Ernährungs- und Lebensmittel­expertin Teresa Bauer. „Bestimmte Lebensmittel sind oft noch weit nach dem auf­gedruckten Datum verzehrbar. Das MHD ist lediglich als Empfehlung zu betrachten.“

Intakte Verpackung

Das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt allerdings nur, wenn die Verpackung nicht ­geöffnet oder beschädigt wurde und die Ware so aufbewahrt wurde, wie es auf der Verpackung angegeben ist. Ist die Verpackung nicht mehr intakt, können Feuchtigkeit, Sauerstoff und Mikroorganismen den Verderb beschleunigen. Das gilt auch, wenn Produkte, die gekühlt werden ­müssen, bei Zimmertemperatur gelagert wurden.

­Lebensmittel dürfen, wenn die Ware einwandfrei ist, sogar noch nach Ablauf des MHD verkauft werden. „Das MHD dient den Herstellern in erster Linie zur rechtlichen Absicherung. Sobald es überschritten ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern der Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt“, sagt Teresa Bauer. Gängige Praxis in vielen Geschäften ist es, Lebensmittel mit abgelaufenem MHD zu einem ­reduzierten Preis anzubieten.

Ausnahmen

Einige Lebensmittel sind laut Lebensmittelinformationsverordnung von der Kennzeichnung eines MHD ausgenommen. Darunter fallen etwa frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, Salz, Zucker oder auch Wein und Spirituosen. Zucker und Salz ­gelten als praktisch nicht verderblich, da sie kein ungebundenes Wasser enthalten, in dem Mikroorganismen wachsen bzw. sich vermehren könnten. Sind dem Salz jedoch Kräuter oder Jod zugesetzt, muss ein MHD angegeben werden.

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