Einmal mehr sorgten Mogelpackungen, versteckte Preiserhöhungen und weniger Gewicht als auf der Verpackung angegeben für die größten Aufreger beim Lebensmittelkauf. Über 700 Beschwerden gingen zu diesen und ähnlichen Themen im vergangenen Jahr bei uns ein. 105 Fälle haben wir auf konsument.at/lebensmittel-check veröffentlicht.
Shrinkflation & Co
Am meisten ärgerten sich unsere Leser:innen über die krummen, inzwischen leider fast handelsüblichen Fälle von Shrinkflation. Dabei stehen praktisch über Nacht Packungen im Regal, die optisch gleich ausschauen, gleich viel kosten, aber weniger Inhalt haben. Dazu verzeichnen wir vermehrt Meldungen zu untergewichtigen Packungen, etwa wenn auf dem Mehlpackerl ein Kilogramm angegeben ist, es jedoch nur 970 Gramm wiegt. So perfide derartige Machenschaften sind, so schwer kommt man gegen sie an. Zum einen wird den Herstellern bei den Füllmengen ein Toleranzbereich eingeräumt, zum anderen anderen können bestimmte Faktoren die Füllmenge beeinflussen, etwa ein sich verflüchtigender Wasseranteil.
Täuschungsmanöver in Rot-Weiß-Rot
Ebenfalls ein Dauerbrenner sind Angaben zur Herkunft beziehungsweise missverständliche Hinweise auf der Verpackung. Beliebt sind etwa rot-weiß-rote Fähnchen oder Österreich-Logos. Diese suggerieren zwar eine österreichische Herkunft, sind aber kein Garant dafür. Sie können etwa bedeuten, dass ein Produkt in Österreich abgepackt wurde oder nur einige der enthaltenen Zutaten österreichischer Herkunft sind. "Konsument:innen sollten sich nicht auf Werbung verlassen und immer die zusätzlichen Angaben auf dem Etikett beachten", sagt VKI-Lebensmittelexpertin Teresa Bauer MSc.
Herkunftsangabe
Bei Frischobst und -gemüse sowie bei unverarbeiteten Eiern, verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und verpacktem sowie unverpacktem Rindfleisch muss die Herkunft auf dem Etikett angegeben sein. Bei Fisch und Fischereierzeugnissen, die aus dem Meer stammen, muss das Fanggebiet angegeben sein.
Verpflichtend ist die Angabe der Herkunft außerdem bei Olivenöl und Honig. Wie unsere Erhebungen zeigen, erfolgt bei manchen Produkten aus konventioneller Landwirtschaft die Herkunftsangabe der Rohstoffe oft auch freiwillig, etwa bei Tiefkühlgemüse oder passierten Tomaten. Hier lohnt sich also ein genauer Blick auf die Verpackung.
Sonderfall Bio
Bei allen Bio-Produkten, die das EU-Bio- Siegel tragen, muss angegeben werden, woher die landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen. Besteht ein Bio-Produkt aus mehreren Zutaten, muss jedoch nicht die Herkunft jeder einzelnen Zutat genannt werden. Dann ist etwa die Angabe "EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft" unterhalb des EU-Bio-Siegels zulässig.
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