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Eine Hand greift in eine Box, wo viele Lebensmittel drin sind. Das Lebensmittel-Check-Logo ist außen aufgeklebt.
Seit dem Jahr 2010 melden Sie uns zuverlässig die kleinen und großen Skandale in den Regalen der Geschäfte, Drogerien und Supermärkte. Bild: Limages Studio/Shutterstock, Montage/VKI

VKI-Lebensmittel-Check: Eine Erfolgsstory

Seit 15 Jahren sind wir fragwürdigen Praktiken im Lebensmittelbereich auf der Spur. Den Erfolg unseres Projekts verdanken wir vor allem Ihnen!

Werbelügen, Mogelpackungen und Co

Lebensmittel, die nicht halten, was sie versprechen, Mogelpackungen, versteckte Preiserhöhungen, fragwürdige Zusammensetzungen und Auslobungen: Unseren Leser:innen bleibt kaum etwas verborgen, wenn es um die Tricksereien der Hersteller geht. Seit dem Jahr 2010, als wir vom VKI den Lebensmittel-Check (lebensmittel-check.at) ins Leben gerufen haben, melden Sie uns zuverlässig die kleinen und großen Skandale in den Regalen der Geschäfte, Drogerien und Supermärkte.

So erfahren wir, wenn ein Schinken mit italienischer Aufmachung angeboten und das Fleisch dafür aus Brasilien importiert wird, oder Wasser in Trinkflaschen aus Griechenland nach Österreich transportiert wird. Wir bekommen mit, wenn in einer Erdbeer-Biskuitroulade gerade einmal 0,1 Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren verarbeitet wurden (siehe Billa Erdbeerroulade: Kaum Erdbeeren enthalten 10/2024) oder ein Kräutersugo nur zu 0,2 Prozent aus Kräutern besteht.

Billa Erdbeerroulade Verpackung Verkaufsaufkleber
Billa Erdbeerroulade enthält nur rund 0,1 Prozent gefriergetrocknete Erdbeeren. Bild: VKI

Der Lebensmittel-Check: Ein paar Eckdaten

  • 2010 wurde er von uns ins Leben gerufen.
  • Rund 1.300 Checks haben wir seither veröffentlicht.
  • Seit 2012 kooperieren wir mit dem Sozial- und Gesundheitsministerium.
  • Seit 2014 ist der Lebensmittel-Check auf Facebook, hier folgen uns rund 42.000 Menschen.
  • Seit 2022 sind ausgewählte Produkte auch auf TikTok zu finden.
  • Das Video zur Shrinkflation bei „Eskimo Nogger“ wurde 670.000 Mal aufgerufen.

800 Hinweise pro Jahr

Mittlerweile gehen rund 800 Hinweise pro Jahr bei uns ein. Die Hitliste der Aufreger wird angeführt von Beschwerden über Zusammensetzung, Herkunft, Mogelpackungen und ganz aktuell Shrinkflation, eine höchst intransparente Form der Preiserhöhung. Dabei bleiben Preis, Aufmachung und meist auch die Verpackungsgröße eines Produktes gleich, aber der Inhalt wird über Nacht plötzlich und auf wundersame Weise weniger.

Dass eine Preiserhöhung erfolgt ist, lässt sich am sogenannten Grundpreis des Lebensmittels nachvollziehen. Dieser sagt aus, wie viel das Lebensmittel pro Kilogramm oder Liter kostet. Er muss zwar am Preisschild angegeben werden, wird jedoch in der Regel sehr klein geschrieben. Um eine Shrinkflation aufzudecken, muss man zudem im Kopf haben, wie teuer der Grundpreis zuvor war.

Besonders dreiste Beispiele lieferten in jüngerer Zeit etwa die Wander AG mit ihrem Produkt „Ovomaltine, der Klassiker“ (siehe Ovomaltine Der Klassiker: Nochmals "geshrinkt"! 7/2023) oder die Firma Kellogg mit ihren „Pringles Chips“ (siehe Pringles: Erneute Shrinkflation 5/2024).

Ovomaltine Der Klassiker, drei Packungen mit kleiner werdenden Inhaltsmengen, 1000 Gramm, 900 Gramm, 750 Gramm
Teurer Klassiker. 2022 schrumpfte der Inhalt von 1.000 auf 900 Gramm, 2023 dann auf 750 Gramm. Trotz Preisreduktion ergibt sich gegenüber 2022 eine reale Preiserhöhung um bis zu 33 Prozent. Bild: VKI
Pringles Original - zwei ältere größere Dosen und eine neue kleinere mit weniger Inhalt nebeneinander
Ohne Palmöl. Die gute Nachricht: Der Pringles-Hersteller verzichtet mittlerweile auf Palmöl als Zutat. Die schlechte: Der Inhalt wurde seit 2022 von 200 auf 185 und aktuell auf 165 Gramm reduziert. Bild: VKI

Lohnender Check

Der Erfolg des Lebensmittel-Checks zeigt sich nicht zuletzt darin, dass es bei rund jedem fünften Produkt, das von uns an den Pranger gestellt wird, zu Korrekturen kommt. Manchmal geben die Anbieter sofort klein bei und kündigen Änderungen an, manchmal benötigen sie dazu ein wenig mehr Bedenkzeit.

In besonders krassen Fällen, etwa wenn Gesundheitsgefahren drohen, wichtige, verpflichtende Angaben fehlen oder ein Produkt irreführend aufgemacht ist, leiten wir Ihre Hinweise auch an die amtliche Lebensmittelkontrolle weiter. So kommt es aufgrund Ihrer Zuschriften immer wieder zu Interventionen der Behörden.

Vor Gericht

Manche Fragen klären die Gerichte: Zuletzt haben wir etwa das deutsche Unternehmen DrinkStar GmbH für ihr Erfrischungsgetränk „Gröbi Waldbeere“ wegen irreführender Werbung geklagt (siehe Irreführende Werbung bei „Gröbi Waldbeere“ 3/2024). Das Produkt wurde mit einem Flaschenetikett verkauft, auf dem Waldbeeren naturgetreu abgebildet waren, enthielt aber keinen Fruchtsaftanteil aus Waldbeeren. Auf der Website wurde das Getränk unter anderem mit der Beschreibung angepriesen: „Bee­rig-gut genießen. Wie ein Früchtekorb frisch im Wald gepflückt“. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Römerquelle bio limo leicht

Auch die Coca-Cola HBC Austria GmbH sah sich mit einer VKI-Klage konfrontiert. Wir bemängelten die irreführende Aufmachung des Getränks „Römerquelle bio limo leicht“ in der Geschmacksrichtung Zitrone-Limette-Minze (siehe Irreführende Aufmachung von „Römerquelle bio limo leicht“ 7/2024). Auf dem Etikett waren eine Limette, vier Minzblätter und eine aufgeschnittene Zitrone zu sehen. Auf der Website wurde das Getränk als „Kombination aus prickelndem Römerquelle Mineralwasser und Anteilen biologisch angebauter Zitrone, Limette und Minze“ beschrieben. Doch der Minzgeschmack wird lediglich durch natürliches Minzaroma erzeugt, der Limettengeschmack durch eine Mischung aus Zitrusfrüchte-Aromen, die nur zu einem geringen Teil aus natürlichem Limettenaroma besteht. Dies war uns zu wenig und die Gerichte sahen das genauso.

Spar Frozen Yogurt

Im Fall „Spar Frozen Yogurt“ klagten wir wegen des deutlich zu niedrigen Joghurtanteils von nur zehn Prozent. Das Landesgericht Salzburg gab uns Recht und beurteilte die Aufmachung des Produkts als irreführend: Schon alleine die Produktbezeichnung „Frozen Yogurt“ lasse „durchschnittliche“ Verbraucher:innen darauf schließen, dass der Joghurtgehalt des Produktes mehr als nur 10 Prozent betrage. Diese Erwartungshaltung werde auch durch das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) gestützt, wonach bei einem Frozen Yogurt 60 Prozent der gesamten Milchbestandteile des Produkts aus Joghurt bestehen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (siehe Spar Frozen Yogurt 4/2024).

Greenwashing-Check

Auch in unserem Greenwashing-Check (Greenwashing-Check: Hält das grüne Versprechen?) werden Lebensmittel kritisch betrachtet.

Die Brau Union brachten wir wegen eines besonderen Falls irreführender Werbung vor Gericht. Die Firma hatte das von ihr erzeugte Gösser-Bier sowohl auf der Verpackung als auch in der Fernsehwerbung unter anderem mit den Slogans „CO2 neutral gebraut“, „wir brauen seit 2015 zu 100 % CO2 neutral“ und „100 % des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien“ beworben (siehe Gösser: Gut, besser, Greenwasher 6/2023).

Für uns war damit klar, dass der gesamte Herstellungsprozess des Bieres CO2-neutral sein müsste, unter anderem auch der für die Bierherstellung notwendige Mälzprozess. Zumal dieser mit immerhin 30 Prozent einen ganz erheblichen Anteil am CO2-Ausstoß in der Bierproduktion hat. Das Malz wird allerdings nicht von der Brau Union beziehungsweise der Brauerei Göss erzeugt, sondern von externen Mälzereien. Die dafür erforderliche Energie wird überwiegend aus Erdgas gewonnen. Der Mälzprozess ist somit alles andere als CO2-neutral.

Das Landesgericht Linz stützte unsere Auffassung.

Lebensmittel-Rückrufe

Auf vki.at/produktrueckrufe und facebook.com/konsument.at veröffentlichen wir auch Lebensmittel-Rückrufe. Gründe sind meist mikrobiologische Verunreinigungen, Fremdkörper oder Überschreitungen von gesetzlichen Grenzwerten.

Häufig kommt es dann auch dazu, dass ein Produkt, das unter verschiedenen Marken angeboten wird, vom Rückruf betroffen ist. Das liegt daran, dass viele Lebensmittel in denselben Produktionsanlagen mit denselben Rohstoffen hergestellt werden oder mehrere Hersteller den gleichen Rohstoff verwenden.

Ein Beispiel dafür lieferten Anfang dieses Jahres Gojibeeren, die aufgrund einer möglichen Kontamination mit Salmonellen zeitgleich von Alnatura, Bio Primo und dennree zurückgerufen werden mussten.

Screenshot der Gösser-Webseite mit der Aussage "CO2-neutral gebraut".
100 Prozent CO2-neutral. Diese Behauptung ließ das Team unseres Greenwashing-Checks hellhörig werden. Letztlich unterstützte das Landesgericht Linz unsere kritische Sicht der Dinge. Bild: VKI

Wir sagen Danke!

Der Erfolg des Lebensmittel-Checks zeigt sich nicht zuletzt darin, dass es bei rund jedem fünften Produkt, das von uns an den Pranger gestellt wird, zu Korrekturen kommt. Manchmal geben die Anbieter sofort klein bei und kündigen Änderungen an, manchmal benötigen sie dazu ein wenig mehr Bedenkzeit. In besonders krassen Fällen, etwa wenn Gesundheitsgefahren drohen, wichtige, verpflichtende Angaben fehlen oder ein Produkt irreführend aufgemacht ist, leiten wir Ihre Hinweise auch an die amtliche Lebensmittelkontrolle weiter. So kommt es aufgrund Ihrer Zuschriften immer wieder zu Interventionen der Behörden.

Ohne Ihre aktive Mithilfe hätten wir auch niemals davon erfahren, was so alles an Grausligkeiten in die Regale der Supermärkte gelangt. Wir erhalten Fotos von Schimmel oder Schädlingen in Produkten. Wir erfahren vom Fund eines Mausekopfes im Tiefkühlgemüse oder einer im Salat versteckten Schildkröte.

Lebensmittel-Check

Dreiste Werbelüge, versteckte Preiserhöhung oder zweifelhafte Inhaltsstoffe? Ärgern Sie sich auch manchmal über ein Lebensmittel? Dann sagen Sie es uns weiter! Am einfachsten geht es mit unserem Online-Formular.

Der Lebensmittel-Check ist ein Gemeinschaftsprojekt des Vereins für Konsumenteninformation und des österreichischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Neue Lebensmittel-Checks finden Sie regelmäßig auf konsument.at/lebensmittelcheck und facebook.com/lebensmittelcheck.at.

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