Zum Inhalt

Schadensfall-kündigung - Darf der das?

Wenn nach einem Schadensfall der Versicherer kündigt, sollte man unbedingt fachlichen Rat einholen. Denn nicht jede Kündigung ist korrekt.

"Grade nochmal Glück im Unglück gehabt", dachte sich Herr F. nach einem Auffahrunfall. Sein Kaskoversicherer hatte die Unkosten für den Blechschaden anstandslos beglichen. Doch das dicke Ende kam wenige Tage später: "Leider sehen wir uns gezwungen, den Versicherungsvertrag mit Ihnen mit Wirkung zum ... zu beenden", hieß es da in einem Schreiben des Versicherers. Das konnte doch nicht wahr sein, Herr F. hatte immer alle Prämien pünktlich bezahlt!

Vertragskündigung nach Versicherungsleistung ...

In der Polizze fand sich tatsächlich eine Klausel, der zufolge der Versicherer den Vertrag im Schadensfall kündigen kann, wenn er den Versicherungsschutz bestätigt oder eine Leistung erbracht hat – zum Schutz der Versichertengemeinschaft vor überdurchschnittlicher oder ungerechtfertigter Inanspruchnahme der Versicherung.

... kann rechtswidrig sein

Herr F. suchte daraufhin Unterstützung bei einem Rechtsexperten und erfuhr, dass er gute Chancen auf Aufhebung der Kündigung hatte: Der Oberste Gerichtshof hatte ähnliche Klauseln bereits im Jahr 2017 als willkürlich und gröblich benachteiligend bezeichnet und für unwirksam erklärt.

Haftpflicht, Krankenzusatz, AGBs

So glimpflich kommen nicht alle Versi­cherten davon, denen der Versicherer aus hei­terem Himmel eine Kündigung schickt. In der Feuer-, Hagel- und Haftpflichtver­sicherung beispielsweise sind sogar im ­Versicherungsvertragsgesetz beiderseitige Kündigungsrechte im Schadensfall fest­gehalten.

Andererseits gibt es Versicherungssparten, bei denen der Gesetzgeber ausdrücklich verbietet, dass der Versicherer den Kunden im Schadensfall hinauskom­plimentiert, vor allem in der Kranken­zusatzversicherung. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden die Kündigungs­rechte in den Vertrags­bedingungen fest­geschrieben. Umso wichtiger ist es, sich diese vor Abschluss des Vertrages durch­zulesen. 

Nicht einfach hinnehmen

Nicht einfach hinnehmen

Versicherte, denen ein Kündigungsschreiben ins Haus flattert, sollten aber auch wissen: Nicht alles, was in den Vertragsklauseln steht, muss notwendigerweise zulässig sein. Daher ist dringend zu empfehlen, sich im Kündigungsfall an Fachleute zu wenden.

Denn zu beurteilen, ob eine Ablehnung zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, ist selbst für juristisch erfahrene Laien schwierig. Versicherungsklauseln sind oft eine eigene Wissenschaft. Dazu kommt, dass sich bei den Vertragsbedingungen, speziell bei den Kündigungsmodalitäten, immer wieder Änderungen ergeben oder neue gericht­liche Entscheidungen vorliegen.

Nachteile nach einer Kündigung

So, wie es nicht einfach hingenommen ­werden sollte, wenn ein Versicherer im Schadensfall die Leistung ablehnt, sollte also auch bei einer Kündigung unbedingt nachgefasst werden.

Das ist auch deshalb wichtig, weil gekündigte Versicherungsnehmer bei den Versicherern nicht beliebt sind: Die Assekuranzen befürchten, sich ­damit "schadensträchtige" Kunden ein­zuhandeln, und fragen potenzielle Neu­kunden daher vor Vertragsabschluss immer, ob sie schon einmal von einem anderen Versicherer gekündigt wurden.

Wer das ­bejahen muss, hat unter Umständen Schwierig­keiten, einen neuen und vor allem günstigen Vertrag zu erhalten. Speziell in der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflicht kann das zu deftigen Aufschlägen führen.

Bessere Chancen wenn Konsument kündigt

Kann die Kündigung trotz Expertenprüfung nicht abgewehrt werden, sollte Kontakt mit dem Versicherer aufgenommen werden. Vielleicht lässt er sich zu einer Kün­digungs­umkehr bewegen – statt dem ­Versicherer kündigt der Kunde selbst den Vertrag. ­Dadurch erhöhen sich die Chancen, beim nächsten Versicherer einen günstigeren Vertrag zu erhalten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Alles, was Sie über Gutscheine wissen müssen

Alles, was Sie über Gutscheine wissen müssen

Gutscheine sind beliebte Geschenke, manchmal auch ein Kompromiss – und mitunter weiß man nicht, was man da eigentlich in der Hand hat. Antworten auf die wichtigsten Fragen, die uns zuletzt gestellt wurden.

Studieren, aber sicher

Studieren, aber sicher

So wenig prickelnd es klingen mag: Wer studiert, sollte sich auch um die Absicherung persönlicher Risiken kümmern. Wir zeigen, welche Versicherungen sinnvoll sind und auf welche du verzichten kannst.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang