Klagt jetzt ein Grundeigentümer und bekämpfen die Störer:innen die Klage nicht, dann greift die neue Regelung. Rechtsanwält:innen berechnen ihre Honorare von einer Bemessungsgrundlage. Die beträgt jetzt nur mehr 40 Euro. Die Kosten, die Anwälte verrechnen können, sinken in diesem Fall – sie reduzieren sich auf 107,76 Euro.
Niedrigere Gerichtsgebühren
Gleichzeitig hat das neue Gesetz für solche Fälle auch die Gerichtsgebühren gesenkt - von 140 auf 70 Euro. Dann kommen noch die Kosten für die Halterauskunft dazu, derzeit sind das insgesamt 22 Euro. Wer also mit seinem KFZ den Besitz eines anderen stört, hat in einem Verfahren mit maximal rund 200 Euro zu rechnen. Bisher haben die Kosten rund 550 Euro betragen.
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