Erfreuliche Nachrichten aus unserer Rechtsabteilung: Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI die BAWAG und die ING-DiBa aufgrund von unzulässigen Klauseln in deren Geschäftsbedingungen.
Mittlerweile bekamen wir in diesen beiden Verfahren, die sich über Jahre gezogen hatten, vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht. Eine strittige Klausel sah z.B. vor, dass die ING-DiBa ihren Kunden Informationen in die bankeigene elektronische „Postbox“ stellen und diese Informationen nach drei Jahren wieder löschen kann. Das Höchstgericht entschied nun, dass diese Speicherdauer zu kurz ist. Mitteilungen über die Postbox sind daher unwirksam.
Bei der BAWAG ging es u.a. um – wie nun vom OGH bestätigt – gesetzwidrig eingehobene Spesen. Beispielsweise bei Selbstbedienungs-Geräten, wo Spesen nachträglich verrechnet wurden. Eine andere Klausel sah Spesen für Leistungen vor, die die Bank an Dritte ausgelagert hat. Die Spesen müssen nun laut OGH-Entscheid an die Verbraucher zurückgezahlt werden.