Wir haben das „Österreichische Münzkontor“ erfolgreich wegen irreführender Werbung geklagt. Jetzt werden alle Konsumenten entschädigt, die Münzen und Medaillen gekauft und dann bei uns Beschwerde eingereicht haben.
Beschwerden wegen Irreführung
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten über das Österreichische Münzkontor (eigentlich „HMK V AG“). Die Werbemaßnahmen des Unternehmens richteten sich zielgerichtet an ältere Personen. Eigentlich wertlose Münzen und Medaillen wurden als Anlageprodukte beworben und vertrieben. Bei einzelnen Bestellungen wurden Käufer automatisch in den „Sammler-Service“ aufgenommen und erhielten ungefragt weitere Münzen und Medaillen. Die betroffenen Konsumenten mussten dafür entweder zahlen oder sie innerhalb einer Frist zurückschicken. Mehr zu diesen unzulässigen Vertriebsmethoden lesen Sie hier: Österreichisches Münzkontor - Praktisch wertlos
Erfolgreiche Klage
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten daraufhin das „Österreichische Münzkontor“ (HKM V AG). Das Österreichisches Münzkontor: irreführende Geschäftspraxis - VKI gewinnt Klage in allen Punkten (HG Wien) verurteilte das Unternehmen wegen aggressiver und irreführender Geschäftspraktiken. Auch das Österreichisches Münzkontor: Urteil - Münzen und Medaillen als Geldanlage gab uns in allen Punkten Recht. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stufte den „Sammler-Service“ als „unlauter“ und die Bewerbung von Münzen und Medaillen als „irreführend“ ein. Der OGH entschied in Teilbereichen aber auch zugunsten des „Österreichischen Münzkontors“. Die Frage der Entschädigung betroffener Konsumenten blieb vorerst offen.
Geld zurück für Betroffene
Jetzt konnten wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit dem Österreichischen Münzkontor eine außergerichtliche Einigung erzielen. Alle Konsumenten werden entschädigt, die Münzen und Medaillen vor dem 30. März 2020 gekauft und dann bei uns Beschwerde eingereicht haben. Die Betroffenen bekommen Geld zurück.
„Durch die rasche und außergerichtliche Einigung können weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden“, betont Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Für viele vorwiegend ältere Konsumentinnen und Konsumenten ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart.“