Das Oberlandesgericht Wien verurteilte das Österreichische Münzkontor und gab uns in allen Punkten Recht.
Es gab zahlreiche Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten über das Österreichische Münzkontor (eigentlich „HMK V AG“). Wir klagten daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums das Österreichische Münzkontor wegen mehrerer ungesetzlicher Geschäftspraktiken. Es ging um die Vertriebsmethode und die Bewerbung der Münzen und Medaillen als Anlageprodukt. Nun hat uns auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Verdacht auf Betrug
Neben diesem Prozess haben wir auch eine Sachverhaltsdarstellung zur Einleitung eines Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Es geht um den Verdacht auf Betrug. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Viel Geld investiert
"Uns haben viele verzweifelte, vor allem ältere, Personen kontaktiert, die teilweise viel Geld in diese vermeintlichen Anlageobjekte gesteckt haben und nun auf Entschädigung hoffen“, sagt Barbara Bauer, zuständige Juristin in unserer Rechtsabteilung. „Wir vertrauen darauf, dass die österreichische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen vorantreibt und beispielsweise ein Gutachten über den tatsächlichen Wert der Münzen in Auftrag gibt“.
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